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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

FAST Fashion Abmahnung wegen "MO" Marke | Kanzlei CBH mahnt ab

Wieder wurde unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz wegen einer Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH beauftragt. Wieder geht es um eine angebliche Markenverletzung an der Bezeichnung "MO".

Wie schon in anderen jüngsten Angelegenheiten wird auch dieses Mal unserem Mandaten vorgeworfen, über seinen eigenen Onlineshop T-Shirts zum Kauf angeboten zu haben, die unerlaubter Weise mit der Bezeichnung "MO" bedruckt gewesen oder beworben worden seien. Wir hatten in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach über Abmahnungen der FAST Fashion Brands GmbH berichtet. Im Rahmen unseres aktuellen Abmahnblogs weisen wir regelmäßig auf interessante Abmahnungen, die in unserer Kanzlei bearbeitet werden hin. Da es in den Abmahnungen der FAST Fashion GmbH jüngst stets um angebliche Markenrechtsverletzungen ging, verweisen wir entsprechend auch auf unsere früheren Berichte. Klicken Sie für eine Übersicht einfach hier >>>

Zurück zum aktuellen Fall: Bei der Bezeichnung "MO" handele es sich um eine eingetragene Marke der FAST Fashion Brands GmbH, heißt es im Abmahnschreiben Da es sich bei den angebotenen Waren angeblich nicht um Originalware von FAST Fashion handele, sei die Verwendung von "MO" unzulässig. Sie stelle eine Markenverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dar.

Infolge der vermeintlichen Rechtsverletzung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Diese kann ein Schuldeingeständnis darstellen.

  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 150.000,00 Euro

  • Auskunft, u.a. über die Herkunft der Produkte und die Zahl der Verkäufe

Wie reagieren im Fall einer Abmahnung?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der CBH Anwälte wegen einer angeblichen Markenverletzung erhalten haben, notieren Sie sich die gesetzten Fristen und bewahren Sie Ruhe. Spezialisierte Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite. So kann die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beigelegt werden.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch kommt es im Markenrecht immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. In vielen Fällen finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Hier ist spezialisierte Hilfe gefragt. Greifen Sie daher auf einen im Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zurück und lassen Sie die Abmahnung durch diesen überprüfen. Unabhängig davon, ob die gerügten Verstöße zutreffend sind oder nicht, ist so eine optimale Vorgehensweise aus Sicht des Abgemahnten garantiert. Da eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung eine sehr lange Bindungsfrist hat, ist die zielgerichtete und spezialisierte Beratung und Vertretung umso wichtiger.

Wie wir Ihnen helfen können:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu. Sie erhalten dann eine kurze erste kostenfreie Einschätzung. Wir nennen Ihnen dabei gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Sie gerne vertreten. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Email. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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