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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Die Ärzte: "In the ä tonight" - Abmahnung Kanzlei Schütz wegen Ticketverkauf

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz wurde jüngst in mehreren Fällen damit beauftragt, gegen Abmahnungen der Kanzlei Schütz RA im Auftrag der OPM Merchandising GmbH zu verteidigen. Die Abmahnungen wurden ausgesprochen wegen angeblich unzulässigem Ticketverkauf zu Konzerten der bekannten Musikband "Die Ärzte".

Zunächst heißt es in den Abmahnungen jeweils, dass die OPM Merchandising GmbH für den Verkauf von Tickets für die Tournee "In the ä tonight" der "Ärzte" verantwortlich und beauftragt sein. Sodann heißt es, dass der Grund für die Beauftragung der Kanzlei Schütz RA gewesen sei, dass die OPM Merchandising GmbH kürzlich wettbewerbsrechtliche Verstöße bei unseren Mandanten festgestellt habe.

Unsere Mandanten hätten unerlaubt Tickets für die Tournee der "Ärzte" online bei eBay zum Verkauf angeboten, obwohl die OPM Merchandising GmbH die exklusive und autorisierte Vorverkaufsstelle hierfür sei. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von OPM Merchandising seit geregelt, das erworbene Tickets nicht weiterverkauft werden dürften (Abtretungsverbot).

Außerdem verletzten unsere Mandanten in den Angeboten zudem angeblich auch Urheberrechte von OPM Merchandising durch die Verwendung von geschütztem Bildmaterial. Dieser angebliche Urheberrechtsverstoß wird in den Abmahnungen aber ausdrücklich nicht abgemahnt.

Folgende (angebliche) Verstöße sind Gegenstand der Abmahnungen:

- Auftreten als privater Verkäufer, obwohl nach Art und Umfang der Verkaufstätigkeit gewerbliches Handeln vorliege
- Fehlen eines Impressums
- Fehlen eines Links zur Online-Streitschlichtungsplattform
- Durch das Anbieten von Tickets zur Tournee der Ärzte behaupteten unsere Mandanten zudem angeblich, dass die Käufer der Tickets Zutritt zu den Konzerten hätten. Diese Behauptung sei aber unzutreffend, weil die Gültigkeit der Tickets bereits durch die angebotenen Verkaufsvorgänge infrage gestellt werde. In den AGB der OPM Merchandising GmbH sei eine Ticketsperre vorgesehen, soweit gegen das enthaltene Weiterverkaufsverbot verstoßen werde. Daher sei die Behauptung auch wettbewerbswidrig.

Die drei zuerst genannten angeblichen Verstöße sind "klassische" Wettbewerbsverstöße, wie sie zuhaufe abgemahnt werden. Alle genannten angeblichen Verstöße seien wettbewerbswidrig und könnten von jedem Mitbewerber, also auch der OPR Merchandising GmbH, abgemahnt werden. Die Schwierigkeit bei der Abgrenzung von privatem zu gewerblichen Handeln liegt darin, das es keine pauschale Abgrenzungsmöglichkeiten gibt. Vielmehr wurden von der Rechtsprechung diverse Kriterien entwickelt nach denen sich bestimmt, ob bereits gewerbliches Handeln vorliegt.

Infolge der vermeintlichen Rechtsverletzungen werden unsere Mandanten aufgefordert,

- eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben
- und die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von (jeweils) 1.242,84 € zu erstatten.

Unsere Einschätzung:

Seit Jahren vertritt unsere Fachanwaltskanzlei gewerbliche und private Mandanten, die wegen einer angeblich rechtswidrigen Weiterveräußerung von Tickets zu Fußballspielen, kulturellen Veranstaltungen, Konzerten, Theatervorführungen etc. abgemahnt wurden. Die relevanten Rechtsgebiete wie etwa Wettbewerbs-, Marken und Urheberrecht sind uns als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bestens bekannt. In unserer täglichen Praxis können wir die Tendenz erblicken, dass "Ticket-Abmahnungen" immer mehr mit wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen untermauert werden und sich die abmahnenden Anwaltskanzleien mehr und mehr auf den Standpunkt stellen, dass die entsprechenden Anbieter von selbst erworbenen Tickets im unmittelbaren Wettbewerb zu dem originären Anbieter der Tickets stehen würden.

Es bedarf daher einer spezialisierten und einzelfallabhängigen Überprüfung einer jeden Abmahnung und Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Sollten Sie daher eine Abmahnung wegen den Angebotes von Tickets aus dem Sport oder Musikbereich oder ähnlicher Veranstaltungen erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit im Rahmen einer ersten kostenlosen Einschätzung zur Verfügung. Wir haben sicherlich bereits gegen nahezu allen bekannten Kanzleien aus diesem Bereich verschiedenste Mandanten - von Privatmann bis zum tatsächlich gewerblichen Tickethändler - vertreten.

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Hierzu können Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben per E-Mail zuzusenden. Wir rufen Sie kostenfrei zurück.

Sofern Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten, werden wir gerne zum fairen und transparenten Pauschalpreis für Sie tätig. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die Abwicklung und Kommunikation mit dieser.

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