Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Abmahnungen der AdSimple GmbH wegen Datenschutzerklärung

Erneut haben uns mehrere Mandanten damit beauftragt, gegen Abmahnungen der AdSimple GmbH aus Österreich, ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Kuntze Mayer & Beyer zu verteidigen.

Wie schon in den zahlreichen vorangegangenen Mandaten, in denen unsere Kanzlei gegen derartige Abmahnungen verteidigt hatte, geht es auch aktuell wieder um den gleichen Vorwurf: Entgegen einer vermeintlichen Vereinbarung hätten unsere Mandanten eine auf der Seite der AdSimple GmbH erzeugte Datenschutzerklärung unerlaubt auf ihrer eigenen Webseite eingesetzt. Die AdSimple GmbH bietet auf ihrer Webseite einen sogenannten Datenschutzerklärung-Generator an. Durch die Eingabe von persönlichen Daten können Nutzer auf diese Weise eine angeblich DSGVO-konforme Datenschutzerklärung generieren und diese sodann unter bestimmten Bedingungen auf ihrer eigenen Webseite verwenden. Eine dieser Bedingungen sei, dass die erzeugten Datenschutztexte nur samt Quellverweis und Links online gestellt würden. Die AdSimple GmbH fügt der Datenschutzerklärung am Ende automatisch eine Quellenangabe mit Linksetzung bei. Diese lautet:

"Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von ... in Kooperation mit ..."

Diese Quellenangabe hätten unsere Mandanten unzulässigerweise entfernt, die Datenschutzerklärung im Übrigen jedoch verwendet. Dadurch sei das Nutzungsrecht an dem generierten Text erloschen. Dies stelle daher einen Verstoß gegen geltendes Urheberrecht dar, da die generierte Datenschutzerklärung urheberrechtlich geschützt sei. Außerdem liege ein Verstoß gegen den Vertrag vor, den unsere Mandanten durch die Verwendung des AdSimple Generators mit der AdSimple GmbH geschlossen hätten. Unsere Mandanten hätten bei der Generierung der Datenschutzerklärung die folgende Bestimmung akzeptiert:

"Hiermit bestätige ich, dass die Nutzung der generierten Datenschutzerklärung auf eigenes Risiko erfolgt. Für eventuelle Fehler wird keine Haftung übernommen und die Verwendung dieser Texte kann keine Rechtsberatung ersetzen. Der in der Datenschutzerklärung inkludierte Verweis samt Verlinkung auf den Urheber darf nicht entfernt werden. Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Ich bestätige hiermit, die erzeugten Datenschutztexte nur samt Quellverweis und Links online zu stellen."

Weiterhin könne auch ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliegen. Infolge der vermeintlichen Rechtsverletzungen fordert die AdSimple GmbH von unseren Mandanten jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Gesamtbetrages von je 1.500 €. Für den Zahlungseingang wird eine bestimmte Frist gesetzt, nach deren Ablauf ein höherer Betrag gefordert werden könnte.

Unsere Einschätzung zu den neuen AdSimple-Abmahnungen:

Die vorgeworfene angebliche Urheberrechtsverletzung setzt jedenfalls voraus, dass eine Datenschutzerklärung überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Dies mag nicht so klar sein, wie in den Abmahnungen möglicherweise der Eindruck erweckt werden könnte. Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durchaus eine Vergleichbarkeit mit Datenschutzerklärungen aufweisen könnten, ist die Rechtslage nämlich gerade nicht eindeutig. Diese können nur dann urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Es hängt aber immer vom Einzelfall ab, ob Urheberrechtsschutz gegeben ist oder nicht.

Bedenken unsererseits bestehen im Übrigen auch an der wirksamen Einbeziehung der oben ausgeführten "Einverständnis-Klausel", die unsere Mandanten angeblich akzeptiert haben sollen. Bei einer Abmahnung ist folgendes zu bachten: Jeder Fall ist eigen und hat seine individuellen Besonderheuten. Lassen Sie eine Abmahnung daher unbedingt von einem spezialisierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüfen, bevor Sie Dokumente unterschreiben oder Zahlungen leisten. Diese könnten jeweils als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

Wenn Sie also ebenfalls eine Abmahnung von AdSimple erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Sie profitieren von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandates.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung per E-Mail zusenden: ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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