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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

1. FC Union Berlin: Abmahnung wegen Wallpaper / Hintergrundbild

Die Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal hat kürzlich einen unserer Mandanten im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. markenrechtlich abgemahnt. In der Abmahnung geht es um eine angebliche Markenrechtsverletzung.

Der Verein "1. FC Union Berlin e.V." ist nicht nur ein Fußballclub aus der Bundeshauptstadt Berlin, sondern auch Inhaber der Wortmarke "1. FC Union Berlin" (DPMA-Nr. 302010056771) und der Wort-Bildmarke "Emblem" (DPMA-Nr. 302010056770). Der Verein habe kürzlich entdecken müssen, dass unser Mandant durch folgende angebliche Handlung die Markenrechte an beiden Marken gem. §§ 14, 15 MarkenG verletze:

Unser Mandant soll auf einer hierfür spezialisierten Webseite Wallpaper für Smartphones zum Downloadangeboten haben, die das Markenzeichen von Union Berlin zeigen sollen. Bei Wallpaper handelt es sich um Hintergrundbilder, die auf Smartphones heruntergeladen und angezeigt werden können. Das Besondere dieser Abmahnung ist also, dass unserem Mandanten - entgegen früheren ähnlichen Abmahnungen - nicht vorgeworfen wird, irgendwelche physischen Produkte im Internet zum Kauf anzubieten, die mit einem Markenzeichen versehen oder beworben worden seinen. Vielmehr liege die Markenrechtsverletzung vorliegend in der unerlaubten Erstellung und dem Anbieten eines virtuellen Hintergrundbildes.

Wegen dieser vermeintlichen Markenrechtsverletzung fordert die Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag ihrer Mandantin von unserem Mandanten

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • und die Kostenerstattung für die Abmahnung i.H.v. 1.531,90 €.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Ob tatsächlich die gerügte Markenrechtsverletzung vorliegt oder nicht, muss anhand der jeweiligen Einzelumstände des Falles beurteilt werden. Besonders die exakte Darstellung der angeblich markenrechtsverletzenden Ware, bzw. hier des angeblich markenrechtsverletzenden Wallpapers ist dafür entscheidend. Folgende rechtliche Ansatzpunkte sind zudem unter anderem grundsätzlich dazu geeignet, dem Vorwurf einer Markenverletzung entgegen zu treten: Ohne Handeln im geschäftlichen Verkehr ist eine Markenrechtsverletzung nicht möglich. Daher sollte überprüft werden, ob dieses Handeln im geschäftlichen Verkehr überhaupt vorgelegen hat. Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Wir bieten Ihnen kompetente Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen.

Ratgebervideo zum Thema Markenrechtsverletzung / Abmahnung:



Wenn Sie daher ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht unsere Fachanwaltskanzlei zu kontaktieren. Wir bieten Abgemahnten eine kostenfreie Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu. Unsere Fachanwälte überprüfen Ihren Fall und rufen Sie gerne kostenlos zurück. Im Rahmen dieses Telefonats nennen wir Ihnen gerne auch einen transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihre Verteidigung gerne übernehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnungauch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenndie Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

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