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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

HSV Fußball AG: Abmahnung wegen Handy-Wallpaper / Smartphone-Hintergrundbild

Einer unserer Mandanten legte uns kürzlich eine Abmahnung der Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal vor, in dem diese eine Markenrechtsverletzung an Marken ihrer Mandantin HSV Fußball AG rügen. Es geht um Hintegrundbilder für Smartphones (sog. "Wallpaper").

Der HSV, bzw. die HSV Fußball AG ist Inhaberin der Wortmarke "HSV" (DPMA-Nr. 30613597) und der Wort-Bildmarke "Raute" (DPMA-Nrn. 1014052 und 30613598). Der HSV will entdeckt haben, dass einer unserer Mandanten die Markenrechte gem. §§ 14, 15 MarkenG verletze. Konkret wird unserem Mandanten folgendes vorgeworfen:

Auf einer hierauf spezialisierten Internetseite soll unser Mandant ein Wallpaper für Smartphones zum Download angeboten haben. Dieses Wallpaper, bzw. Smartphone-Hintergrundbild zeige Markenzeichen des HSV. Hierzu habe der HSV nicht zugestimmt. Neuartig und besonders an dem Abmahnschreiben ist, dass unserem Mandanten - entgegen früheren markenrechtlicher Abmahnungen von Fußballclubs - hier nicht vorgeworfen wird, diverse physischen Produkte im Internet zum Kauf angeboten zu haben. Vielmehr liege die Markenrechtsverletzung vorliegend in der unerlaubten Erstellung und dem Anbieten eines virtuellen Hintergrundbildes.

Infolge dieser vemeintlichen Markenrechtsverletzung fordert die Kanzlei von Appen Jens Legal von unserem Mandanten

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • und die Kostenerstattung für die Abmahnung i.H.v. 1.531,90 €.

Wie wir die Abmahnung einschätzen:

Behauptet wird von den abmahnenden Rechtsanwälten eine Markenrechtsverletzung. Ob diese tatsächlich vorliegt, muss anhand der jeweiligen Einzelumstände des Falles beurteilt werden. Hierzu ist insbesondere auch die exakte Darstellung und Aufmachung des angeblich markenrechtsverletzenden Wallpapers von entscheidender Bedeutung. Außerdem sollte geprüft werden, ob Handeln im geschäftlichen Verkehr als Grundvoraussetzung für eine Markenrechtsverletzung vorgelegen hat. Hierzu sollte ein auf dem Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragt werden. Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Wir bieten Ihnen kompetente Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen im gesamten Bundesgebiet.

Abgemahnten bietet unsere Kanzlei eine kostenfreie Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu. Unsere Fachanwälte überprüfen Ihren Fall und rufen Sie gerne kostenlos zurück. Im Rahmen dieses Telefonats nennen wir Ihnen gerne auch einen transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihre Verteidigung gerne übernehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnungauch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenndie Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

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