Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB Merchandising Marken-Berechtigungsanfrage

Einer unserer Mandanten wurde von der Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen angeschrieben, die die BVB Merchandising GmbH vertreten.

Das anwaltliche Schreiben, das mit der Bezeichnung "Berechtigungsanfrage" überschrieben ist, stellt keine Abmahnung dar. Vielmehr führen die Anwälte aus, dass unser Mandant wegen eines Verdachts einer Markenrechtsverletzung angeschrieben würde. Über die Internethandelsplattform eBay soll unser Mandant Untersetzer zum Kauf angeboten haben und diese mit geschützten Marken der BVB Merchandising GmbH beworben haben. Die BVB Merchandising GmbH ist Inhaberin unter anderem der geschützten Marken BVB und Borussia Dortmund. Zur Bewerbung der Produkte unseres Mandanten mit dem geschützten Marken habe die BVB Merchandising GmbH nicht zugestimmt. Insoweit stehe der Vorwurf der Markenrechtsverletzung im Raum. Mit der Berechtigungsanfrage soll unserem Mandanten die Gelegenheit gegeben werden, binnen einer bestimmten Frist Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen und mitzuteilen, woraus er sich ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marken ableite.

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

In dem Schreiben wird weder die Kostenerstattung für Anwaltskosten, noch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Wie erwähnt handelt es sich bei dem Schreiben auch gerade nicht um eine Abmahnung. Es bestehen entscheidende Unterschiede zwischen der vorliegenden Berechtigungsanfrage und einer markenrechtlichen Abmahnung. Während in einer Abmahnung bereits bestimmte Ansprüche geltend gemacht werden, dient eine Berechtigungsanfrage meist der Erforschung und Aufklärung des Sachverhalts. Es kann für die Gegenseite also z.B. noch nicht sicher feststehen, ob die im Raum stehende Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt oder nicht. Insofern wird der Adressat eine Berechtigungsanfrage auch lediglich aufgefordert, in einer bestimmten Frist Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen. Ergibt eine Überprüfung der Angelegenheit durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt, kann die Angelegenheit bereits an dieser Stelle rasch und unkompliziert erledigt werden. Eine Abmahnung wird dann wohl nicht folgen. Liegt hingegen eine Markenrechtsverletzung vor und teilt der Adressat der Berechtigungsanfrage dies formlos der Gegenseite mit, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen wird. Dieser Punkt ist sehr entscheidend. Denn eine Abmahnung löst neben weiteren Ansprüchen auch einen Kostenerstattungsanspruch aus. Das bedeutet, dass der Absender einer Abmahnung die Rechtsanwaltskosten von dem Empfänger erstattet verlangen kann. Für den Versand einer Berechtigungsanfrage können keine Anwaltskosten beim Empfänger geltend gemacht werden. Sofern also eine Überprüfung der Angelegenheit das Ergebnis hat, dass eine Markenrechtsverletzung tatsächlich vorgelegen hat, kann in Betracht gezogen werden eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne das der Absender bereits dazu aufgefordert hat. In diesem Fall entfällt der "Hauptanspruch", weswegen eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden könnte. Insofern kann die Gegenseite hierfür auch keine Anwaltskosten erstattet verlangen.

Die richtige Reaktion ist sehr entscheidend!

Diese Ausführungen zeigen, dass die "richtige" und rasche Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage von entscheidender Bedeutung ist. Wir raten daher dringend an, bei Erhalt einer Berechtigungsanfrage die gesamte Angelegenheit schnellstmöglich durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Je nachdem, welches Ergebnis aus der Überprüfung resultiert, bestehen sodann verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen in solchen Fällen gerne kompetent zur Seite. Wir haben bereits im gesamten Bundesgebiet viele Mandanten vertreten, die eine Berechtigungsanfrage erhalten hatten. Wir bieten eine persönliche und individuelle Beratung und Mandantenbetreuung sowie eine transparente und unkomplizierte Abwicklung des Mandats. Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu Ihr Schreiben einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an.

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