Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

HSV Fußball: Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung auf eBay erhalten?

Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach schon berichtet, erhielt einer unserer Mandanten jüngst ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag der HSV Fußball AG.

Gerügt wird in der Abmahnung, dass unser Mandant ohne Erlaubnis die Wortmarke "HSV", deren Markeninhaberin die HSV Fußball AG sei, zur Bewerbung eines Produkts auf eBay genutzt habe. Die Verwendung der geschützten Marke "HSV" ohne Zustimmung des Markeninhabers sei unzulässig und stelle eine Markenrechtsverletzung dar. Daher verlangt die Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich unser Mandant dazu verpflichten soll, künftig die Markenrechte des HSV nicht (mehr) zu verletzen. Außerdem wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von 1.531,90 € verlangt.

Was ist eine Marke?

Eine Marke im rechtlichen Sinn ist eine Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Ziel markenrechtlichen Schutzes ist, eine Unterscheidbarkeit von eigenen Waren und Dienstleistungen zu solchen von Mitbewerbern zu erreichen und zu sichern. Markenrechtlich geschützt werden können u.a. Namen, Firmenbezeichnungen, Begriffe, Logos oder eine Kombination dieser Elemente. Entsprechend muss auch unterschieden werden zwischen verschiedenen Arten von geschützten Marken: Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke, Hörmarke, dreidimensionale Marke, Farbmarke oder Kollektivmarke. Nationaler markenrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich durch eine Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München. Der Markeninhaber kann einem Dritten verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleichartige Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Eine Markenrechtsverletzung löst diverse Ansprüche nach dem Markengesetz aus. Dies sind bspw. Unterlassungs-, Auskunfts-, Kostenerstattungs- oder Schadensersatzansprüche.

HSV-Abmahnung:

In der uns aktuell vorgelegten HSV-Abmahnung geht es um den Vorwurf der Verwendung von Marken ohne Legitimierung. Von unserem Mandanten wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt (siehe oben). Hierbei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, bei dessen Unterzeichnung sich der Unterzeichnende dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung müsste eine Vertragsstrafe an den Abmahner gezahlt werden. Häufig sind Abmahnungen bereits vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt, die jedoch oftmals viel zu weit gefasst sind und den Abgemahnten benachteiligen können. Diese können jedoch als Schuldeingeständnis gewertet werden und sollten daher nicht selbständig ohne vorherige anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.

Was tun nach Erhalt einer Abmahnung?

Wir raten dazu, eine Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Im Fall einer markenrechtlichen Abmahnung ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz der spezialisierte Ansprchpartner. Dieser sollte den gesamten Fall zunächst unter allen rechtlichen und wirtschaftlichen Erwägungen prüfen. Sofern dann tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegen sollte, so raten wir davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist u.E. nachteilig formuliert und zu weitreichend gefasst. Auch die geltend gemachten Kosten sollten auf ihre Berechtigung und Höhe hin überprüft werden. Sofern Sie ebenso eine Abmahnung des HSV erhalten haben, bieten wir Ihnen unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an. Wir verteidigen gegen Abmahnungen grundsätzlich im Rahmen eines sodann zu besprechenden fairen Pauschalhonorars.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es noch nicht zu spät. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht steht Ihnen im gesamten Bundesgebiet gerne zur Seite. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.