Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

"BVB" Marke - Abmahnung wegen Markennutzung im Internet

Die Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen hat kürzlich einen unserer Mandanten im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt.

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf der von ihm betriebenen Webseite Produkte zum Kauf angeboten zu haben und dabei die geschützte Marke "BVB" zu verwenden, ohne dass die Zustimmung der Markeninhaberin BVB Merchandising GmbH hierfür vorgelegen habe. Durch die unerlaubte Verwendung des Markenzeichens "BVB" liege eine Markenrechtsverletzung vor. Die Bezeichnung "BVB" sei als Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und dürfe daher nur vom Markeninhaber oder dazu berechtigten Dritten genutzt werden. Da eine solche Berechtigung bei unserem Mandanten nicht vorliege, stelle sich die Nutzung der Marke als Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG dar. Außerdem seien auch wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt, da durch die unberechtigte Markennutzung auch eine Rufausbeutung gegeben sei. Der Wettbewerbsverstoß liege darin, dass unser Mandant den Ruf der BVB Merchandising GmbH im Sinne von § 6 II Nr. 4 UWG i.V.m. 3 I UWG ausbeute.

Wegen der angeblichen Rechtsverletzungen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem Abmahnschreiben ist bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Außerdem soll unser Mandant die Kosten für den Ausspruch der markenrechtlichen Abmahnung in Höhe von 1.822,96 € erstatten.

Folgende Tipps haben wir, falls Sie ebenfalls abgemahnt wurden:

  • Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht, denn diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

  • Ignorieren Sie die Abmahnung bitte nicht. Der Gegenseite stünden ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie zu.

  • Beauftragen Sie stattdessen einen spezialisierten Rechtsanwalt, um weiteren Schaden abzuwenden und die Angelegenheit rechtssicher beizulegen.

Wie kann man sich gegen eine Abmahnung verteidigen?

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es noch nicht zu spät. Eine Abmahnung sollte vor einer jedweden Reaktion zunächst unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht steht Ihnen im gesamten Bundesgebiet gerne zur Seite. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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