Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticketverkauf auf eBay Kleinanzeigen zu Spiel von Werder Bremen - Abmahnung folgte

Der SV Werder Bremen hat durch die Anwaltskanzlei Becker Haumann Gursky einen unserer Mandanten wegen angeblich unzulässigem Ticketverkauf auf eBay kleinanzeigen abmahnen lassen.

Unser Mandant hätte die angebotenen Tickets ursprünglich beim SV Werder Bremen direkt gekauft und dabei die Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (ATGB) akzeptiert, heißt es in der Abmahnung. In den Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen des Werder Bremen sei unter anderem geregelt, dass die private Weitergabe von Fußballtickets nur unter strengen und bestimmten Bedingungen zulässig sei. So sei es z.B. verboten, Tickets öffentlich bei Auktionen oder im Internet, wie z.B. bei eBay-Kleinanzeigen anzubieten. Dadurch, dass unser Mandant genau dies getan haben soll, habe er gegen folgende Bestandteile der ATGB-Bestandteile verstoßen:

  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplan
  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Öffentliches Anbieten der Tickets bei eBay kleinanzeigen

Forderungen:

Wegen dieser angeblichen Rechtsverletzungen verlangt der SV Werder Bremen von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Außerdem wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung verlangt, die mit einem pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 250 € abgegolten werde.

Zur Erklärung: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das den Unterzeichner für sehr lange Zeit bindet. Eine solche Erklärung sollte daher nicht selbständig, sondern nur nach vorheriger Überprüfung der gesamten Angelegenheit durch einen spezialisierten Rechtsanwalt abgegeben werden. Außerdem kann eine vorformulierte Unterlassungserklärung schnell ein Schuldeingeständnis darstellen und die weitere Verteidigung gegen die Abmahnung deutlich erschweren.

Warum ist es so wichtig, eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen?

Jede Abmahnung beruht auf einem individuellen Sachverhalt. Ob eine konkrete Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist oder nicht, entscheidet sich daher nach den jeweiligen Umständen des zugrundeliegenden Sachverhalts. Bei vorschneller und eigenständiger Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zur Unterlassung, obwohl er unter Umständen hierzu gar nicht verpflichtet ist. Daher ist es wichtig, vor irgendeiner Reaktion auf eine Abmahnung diese auf ihre Rechtmäßigkeit durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Zum Beispiel sollte geprüft werden, ob die ATGB des Fußballclubs überhaupt in den ursprünglichen Kaufvertrag der Tickets wirksam einbezogen wurden. Ist dies bspw. nicht der Fall, können die ATGB keinerlei bindende Wirkung Ihnen gegenüber entfalten. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei - wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die eine Abmahnung der vorliegenden Art wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB von Fußballbundesligavereinen erhalten haben. Daher können wir in diesem Bereich einschlägige Erfahrung aufweisen. Zudem kennen wir die Gegenseite bereits sehr gut.

Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben. Wir überprüfen Ihre Abmahnung u.a. dahingehend, ob die ATGB überhaupt wirksam in Ihren Kaufvertrag einbezogen wurden – eine Grundvoraussetzung für die Geltung in Ihrem Fall.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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