Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wie reagieren, wenn Klage der FAST Fashion Brands GmbH im Briefkasten liegt?

Einem unserer Mandanten wurde kürzlich eine Klage der Rechtsanwaltskanzlei CBH, verfasst im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH zugestellt. Wie in einem solchen Fall reagiert werden sollte und welche Verteidigungsoptionen bestehen, erklärt unsere Fachanwaltskanzlei in diesem Ratgeberartikel.

Klagegegenstand ist eine Kostenforderung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung. Unser Mandant wurde auf Zahlung eines Betrags in Höhe von rund 1.800 Euro verklagt. In der Klage wird zunächst bezüglich der FAST Fashion Brands GmbH ausgeführt, dass diese Inhaberin zahlreicher geschützter Marken sei. Dies seien unter anderem:

  • MO
  • myMO
  • HOMEBASE
  • Izia
  • USHA
  • Isha
  • Gaya
  • Takelage

Mit dem Vertrieb von Bekleidungsstücken und Accessoires erziele FAST Fashion jährlich Umsätze im zweisetelligen Millionenbereich. Im Vorfeld der Klage sei der FAST Fashion Brands GmbH aufgefallen, dass unser Mandant im Internet Textilien zum Kauf anbiete, die er mit einer der oben genannten Marken bewerbe. Da hierfür keine Lizenz seitens FAST Fashion vorgelegen habe und die angebotenen Waren auch keine "Originalwaren" von FAST Fashion gewesen seien, liege eine Markenrechtsverletzung vor.

Unser Mandant wurde daraufhin außergerichtlich von den CBH Rechtsanwälten im Auftrag von FAST Fashion abgemahnt. In der Abmahnung wurde unser Mandant unter anderem zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung aufgefordert. Unser Mandant, den unsere Kanzlei zu diesem Zeitpunkt noch nicht vertrat, leistete keine Zahlung. Gut drei Monate nach Ausspruch der Abmahnung klagten die CBH Rechtsanwälte nun die geforderten Rechtsanwaltskosten gerichtlich ein. Nun hat unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht das Mandat übernommen.

Was ist bei Zustellung einer Klage zu beachten?

Was auch schon bei Abmahnungen gilt, gilt bei Klagen umso mehr: Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der bestehenden Fristen! Mit der Zustellung einer Klage beginnen Fristen zu laufen, deren Einhaltung von entscheidender Bedeutung ist! Auf dem gelben Briefumschlag, mit dem Ihnen die Klage zugestellt wurde, hat der Briefträger das Datum der Zustellung bei Ihnen notiert. Dieses Datum ist für den Fristbeginn entscheidend.

Unternimmt der Adressat einer zugestellten Klage nichts, droht der Erlass eines Versäumnisurteils. Ohne, dass sich der Beklagte rechtlich geäußert hat, kann ein gerichtliches Urteil ergehen, was unter anderem vollstreckbare Zahlungsverpflichtungen zur Folge hätte. Daher sollten Sie nach Zustellung einer Klageschrift unverzüglich einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, damit es keinesfalls zum Verstreichen von Fristen kommen kann.

Wie kann dem Klagevorwurf entgegen getreten werden?

Dies richtet sich naturgemäß immer nach der Einzelfallangelegenheit. Generelle Aussagen sind hier nur schwer möglich, da es entscheidend auf die Umstände des jeweiligen Falles ankommt. Es gibt aber diverse Reaktionsmöglichkeiten auf eine Klage: Neben einem Anerkenntnis kommt natürlich klassisch die Beantragung der Klageabweisung in Betracht. Es könnte auch Widerklage erhoben werden oder versucht werden, einen Vergleich mit dem Kläger zu erzielen. Welche Reaktionsmöglichkeit gangbar und zielführend ist, richtet sich ausschließlich nach dem Einzelfall. Daher ist es wichtig, bei Zustellung einer Klage unverzüglich einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.

Zu der vorliegend geltend gemachten Klageforderung kann gesagt werden: Damit ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung bestehen kann, muss die Abmahnung berechtigt gewesen sein. Dies wiederum setzt voraus, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorlag. Das sollte ein spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz also unbedingt eingehend prüfen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir haben bundesweit zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, die eine markenrechtliche Abmahnung erhalten hatten. Dabei waren wir sowohl außergerichtlich tätig, als auch im gerichtlichen Verfahren. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unter anderem auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Sollten auch Sie daher eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir daher auch Ihnen bundesweit gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.