Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen Markenrecht „Tchuligom“ im Auftrag von Herrn Julian Brand durch die Rechtsanwälte Bockermann, Ksoll, Griepenstroh, Osterhoff

Uns erreichten heute und gestern mehrere Anfragen wegen Abmahnungen sowie einer Berechtigungsanfrage des Herrn Julian Brand aus Bünde wegen des Vorwurfs einer Markenrechtsverletzung. Dieser lässt durch seine Rechtsvertreter mitteilen, dass er Inhaber der Marke „Tchuligom“ sei und durch die Verwendung des Kennzeichens „Tchuligom“ auf einem T-Shirt seine Rechte verletzt sehe.

Es wird von dem Adressaten der Abmahnung einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Andererseits werden Kosten aus einem Streitwert in Höhe von 50000, 00 € gefordert. Ferner werden Auskunftsansprüche, Rückruf, Vernichtung und schließlich Schadensersatz geltend gemacht.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Wir haben erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung, da wir daran zweifeln, dass das Kennzeichen „Tchuligom“ markenmäßig genutzt wird, was jedoch Voraussetzung einer jedweden Markenrechtsverletzung ist. Wir haben bereits in der Vergangenheit sowie auch aktuell verschiedene Gerichtsverfahren für Mandanten aus der Textildruckbranche geführt. Insoweit besteht die eindeutige Tendenz der Gerichte bei sog. Fun-Shirts eine markenmäßige Verwendung gerade nicht anzunehmen.

Dennoch muss und sollte die Abmahnung ernst genommen werden, Eine fachanwaltliche Vertretung ist unbedingt angezeigt. Soweit beispielsweise das Interesse an der Weiterveräußerung solcher Bekleidungsstücke gering ist, kann hier durch über die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Keinesfalls sollte jedoch die vorformulierte Erklärung abgegeben werden.

Wir verfügen im Markenrecht über eine erhebliche Erfahrung. Beim „Reagieren auf eigene Faust“ können einem juristischen Laien diverse Fehler unterlaufen. Zum einen könnten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, die ihrem Umfang nach zu weitreichend gefasst ist und sie unangemessen benachteiligt. Oder aber sie geben eine abgewandelte Unterlassungserklärung ab, die jedoch nicht umfangreich genug gefasst ist. In diesem Fall drohen gerichtliche Schritte. Diese drohen auch, wenn Sie gar nicht reagieren. Die Gegenseite könnte ihren Unterlassungsanspruch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Bleiben Sie ruhig!

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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