Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung im Auftrag der Wetega UG

Ein Berliner Rechtsanwalt mahnt aktuell für die Wetega UG (haftungsbeschränkt) aus Kirchlengern ab. Gegenstand der Abmahnung ist ein angebliche fehlender Link zur OS-Plattform innerhalb eines eBay-Angebots unseres Mandanten.

Onlinehändler sind dazu verpflichtet, innerhalb ihrer Online-Angebote einen Link zur OS-Streitschlichtungsplattform vorzuhalten. Dies ist in der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) geregelt. In einem der Angebote unseres Mandanten auf eBay soll ein solcher Link gefehlt haben, heißt es in der Abmahnung.

Da zwischen der Wetega UG und unserem Mandanten ein Wettbewerbsverhältnis bestehe, sei die Wetega UG zur Abmahnung und Rüge des angeblichen Wettbewerbsverstoßes befugt. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch folge aus §§ 8 I, 3 UWG und werde außergerichtlich durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Hierbei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, in dem sich der Unterzeichner dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes hiergegen müsste eine Vertragsstrafe an den Abmahner gezahlt werden.

Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall des Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe von 500,00 € vereinbart würde. Wir raten grundsätzlich davon ab, eine solche Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafenregelung abzugeben.

Außerdem wird unser Mandant aufgefordert, die Anwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von 334,75 € zu erstatten.

Wie reagieren?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen, der Ihre Abmahnung sodann überprüft und das weitere Vorgehen mit Ihnen abspricht. Die möglichen Reaktionen sind - je nach vorliegendem Sachverhalt - komplette Zurückweisung bis Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Kostenlose Ersteinschätzung:

Gerade weil jede Abmahnung individuell ist, bieten wir Ihnen im Vorfeld einer etwaigen Beauftragung eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist, oder nicht. Zudem nennen wir Ihnen gerne einen festen Pauschalpreis für eine Beauftragung unserer Kanzlei - fair und transparent.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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