Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Goldankauf Marin GmbH durch Rechtsanwalt Jüngst aus Hamburg

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Goldankauf Marin GmbH vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch Rechtsanwalt Jüngst aus Hamburg.

Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Verstöße gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG wegen der Verwendung von drei Werbeauslobungen. Es wird seitens der Goldankauf Marin GmbH gerügt, dass der Abmahnadressat mit seinen konkreten Werbeauslobungen unzulässige Alleinstellungsbehauptungen aufstelle. Daneben wird hinsichtlich einer Aussage gerügt, dass diese im Hinblick auf das Unternehmen und seine Kunden Unwahrheiten in der Werbung verwendet.

Weiter werden Abmahnklassiker wie eine fehlende Umsatzsteuer ID sowie ein fehlender Link zur OS Plattform gerügt.

Es wird von dem Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Kosten werden (noch) nicht gefordert, jedoch dürfte dies im Falle der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung nachfolgen. Diese Vorgehensweise ist eher unüblich, jedoch gelegentlich in der Tat anzutreffen.

Gerade Abmahnungen, die sich mit dem Irreführungsverbot befassen bedürfen stet einer exakten Prüfung, da das Verbot der Irreführung, welches in § 5 UWG naturgemäß bei Werbeaussagen einem Bewertungsspielraum unterliegt. Ein im Wettbewerbsrecht erfahrender Rechtsanwalt wird dies jedoch würdigen und mit Ihnen eine unter sachlichen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Aspekten vernünftige Strategie für die Verteidigung entwickeln.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie die gesetzten Fristen beachten und keinesfalls die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen. Anwaltlicher Rat ist bei Abmahnungen dieser Art stets wichtig. Insbesondere dürfte hier die Erfahrung des beauftragten Rechtsanwaltes, der im besten Fall ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist, entscheidend für den Erfolg in der Verteidigung beitragen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Goldankauf Marin GmbH erhalten haben, setzen Sie sich gerne unverbindlich per Telefon oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind uns sicher, dass wir auch Ihnen unter rechtlichen und taktischen Aspekten auf jeden Fall weiterhelfen können.

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