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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rhein Inkasso Forderung | Astragon Entertainment GmbH

Das Inkassobüro Rhein Inkasso hat einen unserer Mandanten kürzlich im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH angeschrieben. Von unserem Mandanten verlangt das Inkassobüro die Zahlung von rund 1.800 €.

Derartigen Forderungsschreiben liegt unserer Erfahrung nach meistens folgender Sachverhalt in der Vergangenheit zugrunde: Adressaten eines Forderungsschreibens erhielten meist in einem längst vergangenen Jahr eine urheberrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um den Inhaber diverser Urheberrechte, z.B. an diversen Computerspielen. Der damalige Vorwurf in der Abmahnung lautete meist Filesharing, also das urheberrechtsverletzende Herunter- und wieder Hochladen von geschützten Dateien in Online-Tauschbörsen. Nachdem viele Jahre vergangen sind, erreicht Betroffene einer solchen Abmahnungen - oft ist die Sache bereits in Vergessenheit geraten - ein Forderungsschreiben von Rhein Inkasso.

Was tun?

Bitte ignorieren Sie das Schreiben weder, noch leisten Sie Zahlungen. Kontaktieren Sie stattdessen unverzüglich einen spezialisierten Rechtsanwalt! Denn: ob der geforderte Betrag dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Daher gilt es, unbedingt eine anwaltliche Überprüfung der gesamten Angelegenheit in Anspruch zu nehmen. Dieser Sachverhalt zeigt, dass sich unsere These „Niemand wird vergessen“ wieder einmal bestätigt hat. Lange Zeit nach Ausspruch einer Abmahnung können Forderungen, die evtl. schon längst vergessen sind, noch geltend gemacht werden. Insofern ist bereits eine anwaltliche Vertretung und spezialisierte Reaktion auf die originäre Abmahnung anzuraten.

Haben Sie ebenfalls ein Inkassoschreiben erhalten?

Dann kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei unverzüglich. Wir helfen Ihnen. Wir kennen Inkassoschreiben und Abmahnungen im Bereich des Filesharing aufgrund einer sehr hohen Anzahl an bearbeiteten Fällen bereits sehr gut. Wir stehen daher auch Ihnen bei Erhalt eines Inkassoschreibens oder einer Abmahnung kompetent und mit unserem großen Erfahrungsschatz zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach zunächst völlig unverbindlich und im Rahmen einer Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vollkommen kostenfrei. Hierzu haben Sie diverse Kommunikationswege zur Auswahl: Sie erreichen uns per E-Mail, Fax oder Telefon.

Ihre Vorteile:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de" style="color: rgb(243, 120, 0); text-decoration: none;">ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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