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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

"Mensch ärgere Dich nicht" - Abmahnung der Kanzlei 24IP LAW GROUP wegen eBay-Angebot

Einer unserer Mandanten erhielt jüngst eine Abmahnung der Münchener Anwaltskanzlei 24IP LAW GROUP im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in markenrechtsverletzender Weise ein Spiel auf eBay angeboten und dieses mit der geschützten Marke "Mensch ärgere Dich nicht" beworben zu haben.

Bei dem Unternehmen Schmidt Spiele GmbH handelt es sich um den Hersteller von bekannten Gesellschafts- und Brettspielen, unter anderem des Spiels "Mensch ärgere Dich nicht". Diese Bezeichnung ist zudem unter der Registernummer DE 293721 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zugunsten von Schmidt Spiele als Marke eingetragen und geschützt. Ebenfalls ist diese Bezeichnung beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum eingetragen.

Der Schmidt Spiele GmbH soll kürzlich aufgefallen sein, dass unser Mandant über eBay ein Brettspiel zum Kauf angeboten habe, welches er mit der Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht" beworben haben soll. Bei diesem Spiel handele es sich allerdings nicht um Originalware, die von Schmidt Spiele hergestellt oder selbst in den Verkehr gebracht worden sei. Diese Verwendung der geschützten Marke für ein angeblich nicht originales Spiel stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 1, 2, 3 Markengesetz dar. Zudem sei die Bewerbung eine unlautere geschäftliche Handlung nach §§ 5 Abs. 2, 4 Nr. 3a UWG. Gemäß § 8 UWG verlangt die Kanzlei 24IP LAW GROUP von unserem Mandanten daher die Unterlassung der weiteren Verwendung des Markennamens. Hierzu soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, in der er sich dazu verpflichten soll, die geschützte Marke künftig nicht mehr zur Bewerbung von (angeblich) unechten Spielen zu nutzen. Außerdem verlangen die Rechtsanwälte die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung i.H.v. 2.743,43 €.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Es handelt sich hierbei um eine klassische markenrechtliche Abmahnung. In unserem Abmahnblog haben wir bereits vergangenes Jahr über Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH berichtet. Auch damals ging es um das Spiel "Mensch ärgere Dich nicht". Im Unterschied zu damals wird nun eine gut 400 € höhere Kostenerstattung für die Anwaltskosten verlangt. Diese hohen Beträge zeigen: Gerade bei dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung stehen besonders wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Es stellt sich die Frage, wie erfolgreich gegen eine markenrechtliche Abmahnung verteidigt werden kann. Unterschiedliche Anknüpfungspunkte sind hier denkbar: Liegt überhaupt eine Verletzung im geschäftlichen Verkehr als Grundvoraussetzung für eine Markenrechtsverletzung vor? Ist die abgemahnte Marke erschöpft i.S.d. § 24 MarkenG? Wurde die Marke nur als rein beschreibende Angabe verwendet? Diese und weitere Fragen sollte ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei Erhalt einer Abmahnung prüfen. Natürlich kommt es hierbei ganz entscheidend auf den Einzelfall und die genau vorgeworfene Handlung an. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, eine Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen, ehe auf eine Abmahnung reagiert wird. Der aktuellen Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die eine pauschale Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 Euro für den Fall eines Vertsoßes vorsieht und als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Beachten Sie bitte folgende Grundregeln bei Erhalt einer Abmahnung:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht - ein Gerichtsverfahren könnte drohen
  • Reagieren Sie nicht selbständig, hierdurch könnten Ihnen Fehler unterlaufen
  • Unterschreiben Sie ohne vorherige anwaltliche Prüfung keine Dokumente
  • Leisten Sie so lange auch keine Zahlungen
  • Vermeiden Sie die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Anwaltskanzlei.

Sehen Sie unser Ratgebervideo zum Thema Abmahnungen:

Abmahnung erhalten? Wir helfen bundesweit.

Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz und damit insbesondere auf das Markenrecht hoch spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten seit Jahren Mandanten gegen den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Unsere Mandanten sind Privatpersonen, Onlinehändler oder große Unternehmen. Gerade das Markenrecht ist eine der Hauptmaterien, die durch unsere Kanzlei täglich bearbeitet werden. Kanzleiinhaber und Rechtsanwalt Heidicker führt neben dem Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz auch den Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ sowie den Titel "Fachanwalt für IT-Recht".

Abgemahnte erhalten bei uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles. Sollten Sie Adressat einer Abmahnung im Markenrecht geworden sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Senden Sie uns unverbindlich per Email an ra@kanzlei-heidicker.de oder Fax an 02307-236772 Ihre markenrechtliche Abmahnung zu. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Alternativ können Sie sich natürlich gerne auch in unserer Kanzlei telefonisch unter 02307-17062 melden.

Im Falle einer Beauftragung vereinbaren wir mit Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis oder rechnen - falls vorhanden - direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

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