Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung im Auftrag der Autohaus Frank UG - Wie reagieren?

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung eines Berliner Rechtsanwalts für die Autohaus Frank UG vor. In dem Abmahnschreiben, welches vom 28.05.2020 datiert, wird angegeben, dass die Autohaus Frank UG unter dem Verkäufernamen „price-breaker-company“ einen eBay-Shop betreibt. Zum Produktsortiment des Anspruchstellers gehören hierbei ausweislich des Abmahnschreibens RC-Modelle, Bausätze, RC-Akkus sowie Holzspielzeug.

Unsere Partei bietet vergleichbare Produkte an und ist vor diesem Hintergrund ins wettbewerbsrechtliche Visier der Autohaus Frank UG geraten.

Wie in zahlreichen anderen Abmahnungen auch, die durch den Rechtsanwalt für verschiedene Mandanten ausgesprochen werden, beruft sich die Autohaus Frank UG auf den Vorwurf, dass unsere Partei nicht ordnungsgemäß über den sogenannten OS-Link informiert hätte. Es wird gerügt, dass ein sogenannten Hyper-Link zur EU-Onlinestreitbeilegung nicht vorgehalten wird.

Insofern macht die Autohaus Frank UG gegenüber unserem Mandanten Unterlassungsansprüche nach dem UWG geltend und fordert durch unsere Partei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 €. Ferner werden Anwaltskosten in Höhe von 334,75 € anhand eines für das Wettbewerbsrecht niedrigen Gegenstandswertes in Höhe von 3.000,00 € gefordert.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Wir halten diese Abmahnung in der Sache für bedenklich. Zuzugeben ist, dass im Falle des Nichtvorhaltens eines Hyper-Links rein objektiv ein Wettbewerbsverstoß gegeben ist. Jedoch sind solche Abmahnungen stets auf Besonderheiten zu überprüfen. Die Verteidigungsstrategie in diesen Fällen reicht von der kompletten Zurückweisung der Abmahnung bis hin zu einer vergleichsweisen Erledigung.

Wenngleich die geforderten Beträge für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Mitbewerber recht niedrig erscheint, und insbesondere auch die in Ansatz gebrachte Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung auf den ersten Blick recht niedrig erscheint, können wir jedoch nur davon abraten, die Angelegenheit ungeprüft zu unterzeichnen und ggf. die geforderten Beträge zu zahlen.

Unsere Kanzlei verfügt als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht über ein erhebliches Spezialwissen im Umgang mit Abmahnungen. Insbesondere was Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei angeht, schauen wir auf eine erhebliche Erfahrung zurück. Insoweit haben wir bereits eine hohe zweistellige Anzahl von Abmahnungen des Rechtsanwalts vertreten. Daneben haben wir zahlreiche Mandanten auch wegen Abmahnungen dieser Art beraten. Soweit auch Sie eine Abmahnung des Berliner Kollegen für die Autohaus Frank UG erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir vereinbaren im Regelfall mit Ihnen einen Pauschalpreis für die außergerichtliche Vertretung. Im ersten Schritt erhalten Sie von uns natürlich eine kostenlose Erstberatung. Mittlerweile schauen wir auf eine über zehnjährige Erfahrung im Wettbewerbsrecht zurück. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sowie Abmahnungen aus anderen Rechtsgebieten sind unser Kerngebiet. Wir freuen uns von Ihnen zu hören und Ihnen in Ihrem Fall weiterhelfen zu können. In diesem Fall senden Sie uns gerne die Abmahnung vorab per E-Mail oder rufen uns einfach zunächst unverbindlich an.

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