Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Schadensersatzforderung der ksp Rechtsanwälte für die dpa Picture-Alliance GmbH

Wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung auf der Webseite unseres Mandanten erhielt dieser kürzlich ein Schreiben der Rechtsanwälte ksp im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH. Gefordert wird die Zahlung eines Schadensersatzes von knapp 530,- €.

Der Vorwurf des Anwaltsschreibens lautet, dass unser Mandant auf der von ihm betriebenen Homepage ein Foto eingebunden habe, an dem der dpa Picture-Alliance GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zustehe. Eine Zustimmung der dpa Picture-Alliance GmbH zur Nutzung des Bildes durch unseren Mandanten gebe es nicht. Daher erfolge die Verwendung des Lichtbildes unberechtigt. Für diese unberechtigte Nutzung stehe der dpa Picture-Alliance GmbH gem. § 97 II UrhG ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser werde nach der Lizenzanalogie berechnet und betrage 350,- €. Hinzukämen Dokumentations-, Recherche- und Anwaltskosten, sodass sich eine Gesamtforderung von knapp 530,- € ergibt.

In dem Anwaltsschreiben werden keine darüber hinausgehenden Ansprüche geltend gemacht, insbesondere keine Unterlassungsansprüche. Es handelt sich bei dem Schreiben also nicht um eine Abmahnung.

Unser Tipp an Empfänger des Anwaltsschreibens:

Bitte lassen Sie den gesamten Fall in Ihrem eigenen Interesse von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Oftmals sind Angelegenheiten nicht derart klar, wie es in dem Anwaltsschreiben möglicherweise dargstellt wird. Insbesondere muss natürlich überprüft werden, ob überhaupt die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung auch wirklich vorliegt. Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht berät und vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Verfahren weisen wir große Erfahrungswerte gerade im Bereich des Urheberrechts auf. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist zugleich auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Sehen Sie sich gerne auf unserer Spezialseite zum Thema Fotorecht um, auf der wir viele Details rund um das Urheberrecht erklären: www.anwalt-bild.de

Wir stehen daher auch Ihnen sehr gerne mit unserer Erfahrung und Kompetenz bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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