Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung im Auftrag der iOcean UG

Eine aktuelle Abmahnung eines Berliner Rechtsanwalts im Auftrag der iOcean UG (haftungsbeschränkt) ist Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei. Unserem Mandanten wird dort vorgeworfen, in einem eBay-Angebot nicht den erforderlichen Link zur OS-Streitschlichtungsplattform vorzuhalten.

Zwischen der Mandantin des Berliner Rechtsanwalts und unserem Mandanten bestehe ein konkretes Wettbewerbsverhältnis. Die iOcean UG will festgestellt haben, dass in einem Onlineangebot unseres Mandanten kein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform enthalten sei. Dies sei aber gesetzlich vorgeschrieben und das Fehlen erweise sich als Wettbewerbsrechtsverletzung. Daher stehe der iOcean UG gemäß § 8 I, III UWG ein Unterlassungsanspruch gegen unseren Mandanten zu.

Unser Mandant soll demzufolge

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und
  • Anwaltskosten i.H.v. 334,75 € erstatten.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Bei dem vorliegenden Abmahnschreiben handelt es sich um eine klassische wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht unter anderem vor, dass bei Verstößen gegen Marktverhaltensregelungen ein Mitbewerber oder Wettbewerbsverband Unterlassungsansprüche geltend machen kann. Dies ist vorliegend geschehen. Jedoch setzt ein Unterlassungsanspruch natürlich voraus, dass der beanstandete Wettbewerbsverstoß sich auch tatsächlich als Rechtsverletzung erweist. Dies bedarf einer spezialisierten Überprüfung im Einzelfall durch einen auf dem Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Verhaltenstipps:

Unterzeichnen Sie die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung und Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Mittels eines vorschnellen Unterzeichnens schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe möglicherweise ab. Wir raten dazu, bei Erhalt einer Abmahnung auf spezialisierte anwaltliche Beratung zurückzugreifen. Hiermit lässt sich weiterer Schaden verhindern und oftmals eine Kostensenkung erreichen. Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts-, des Wettbewerbsrechts- und des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307-236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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