Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Hiddemann & Weiß GbR durch HvLS Rechtsanwälte

Uns liegt erneut eine Abmahnung der Hiddemann & Weiß GbR der HvLS Rechtsanwälte vor. Die Abmahnung datiert vom 04.06.2020. Wie so häufig wird dem Abgemahnten vorgeworfen, gewerblich gehandelt zu haben, obwohl nach subjektiver Ansicht des Adressaten der Abmahnung privates Handeln vorliegt.

Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Angriffes sind Angebote unserer Partei auf eBay. Insoweit wird in der Abmahnung vorgegeben, dass die Hiddemann & Weiß GbR genauso wie unsere Partei über das Internet alkoholische Getränke sowie Begleitprodukte und Merchandise-Artikel von Getränkeherstellern anbietet.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe in vorformulierter Form in Höhe von 5.100,00 € vorsieht, werden Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 30.000,00 €, mithin zu einem Betrag in Höhe von 1.358,86 €, gefordert.

Wie ist auf diese Abmahnung zu reagieren?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Abmahnung durchaus ernst genommen werden sollte. Insoweit haben wir in der Vergangenheit bereits festgestellt, dass bei ausbleibenden Reaktionen durchaus gerichtliche Schritte gegen die Abmahnadressaten eingeleitet werden. Vielfach wundern sich Adressaten dieser oder ähnlicher Abmahnungen darüber, inwieweit die Gegenseite zu dem Ergebnis kommt, dass gewerbliches Handeln vorliege. Dies bemisst die Rechtsprechung in der Tat anhand verschiedener objektiver Kriterien, wie beispielsweise der Anzahl der erfolgten Verkäufe, der Anzahl der angebotenen Artikel, die Art der Artikel, insbesondere Gleichartigkeit der Artikel sowie auch an weiteren Randumständen, die sich aus dem konkreten Produktangebot der Abmahnadressaten ergeben. So kann beispielsweise durchaus auch nur das Angebot einer Kreditkartenzahlung für ein gewerbliches Handeln sprechen. Dies haben wir bereits erlebt.

Dennoch sollte keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Uns liegen zahlreiche Fälle der Hiddemann & Weiß GbR vor. Die Abmahnung bedarf daher einer genauen Überprüfung, insbesondere vor dem Hintergrund der grundsätzlich hohen Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen der Hiddemann & Weiß GbR.

Allein in unserer Kanzlei wurden in der Vergangenheit und werden derzeit eine durchaus zweistellige Anzahl von Fällen gegenüber der Hiddemann & Weiß GbR vertreten. Auch andere Kanzleien berichten regelmäßig von Abmahnung der Hiddemann & Weiß GbR, sodass die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen in der Vergangenheit nicht unerheblich sein dürfte. Sollten Sie eine Abmahnung der Hiddemann & Weiß GbR erhalten haben, reagieren Sie einerseits nicht vorschnell, indem Sie ungeprüft Beträge bezahlen oder die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurücksenden.

Senden Sie uns gerne das Abmahnschreiben oder eine Ihnen zugegangene Klage oder einstweilige Verfügung zu. Wir bieten Ihnen diesbezüglich eine kostenlose Ersteinschätzung an und besprechen mit Ihnen gerne eine mögliche Strategie. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen Sie uns einfach an.

Im Regelfall erhalten Sie am gleichen Tage eine Rückmeldung, sodass Sie nach einem mit uns geführten Gespräch sicherlich zunächst beruhigter sein werden.

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