Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Schutzmaske mit „Mero“ beworben - Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung (Rapper Enes Meral / eleven:45 GmbH)

Unter der Bezeichnung „Mero“ tritt der Rapper Enes Meral auf. Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich eine Abmahnung der Rechtsanwälte von Appen Jens Legal, in der ihm eine Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung „Mero“ vorgeworfen wurde.

Die Abmahnung wird von der Rechtsanwaltskanzlei von Appen Jens Legal nicht im Auftrag von Enes Meral selbst ausgesprochen, sondern im Auftrag der von Herrn Meral ermächtigen eleven:45 GmbH. Der Vorwurf der Abmahnung: Unser Mandant soll in unzulässiger Weise Schutzmasken im Internet verkauft und diese mit der Bezeichnung „Mero“ beworben haben. Bei „Mero“ handelt es sich um den Künstlernamen und das Unternehmenskennzeichen von Enes Meral, das gemäß § 12 BGB als Name sowie als geschäftliche Bezeichnung geschützt sei. Da für die Bewerbung der Schutzmaske kein Einverständnis des Rappers Enes Meral vorliege, sei die Verwendung von „Mero“ rechtswidrig (§§ 14, 14 MarkenG).

Ansprüche:

Im Auftrag der eleven:45 GmbH machen die Rechtsanwälte von Appen Jens Legal folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch: Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich darin verpflichten, die angebliche Markenrechtsverletzung in Zukunft nicht erneut zu begehen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung müsste eine Vertragsstrafe an den Abmahner gezahlt werden.
  • Auskunftsanspruch: Unser Mandant soll Auskunft darüber erteilen über die Art, Dauer und den Umfang der angeblichen Markenrechtsverletzung.
  • Schadensersatzanspruch: Die der Abmahnujng beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet eine Klausel, die ein Schadensersatzanerkenntnis dem Grund nach darstellt.
  • Anwaltskosten: Unser Mandant soll die Kosten für die Abmahnung, die mit 1.531,90 € beziffert werden, erstatten.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an "Mero" erhalten haben, sollten Sie diese im Einzelfall von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Ob die gerügte Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, hängt von vielen Faktoren ab: Liegt überhaupt Handeln im geschäftlichen Verkehr als Grundvoraussetzung vor? Kann der Nichtbenutzungseinwand erhoben werden? Wurden die Kennzeichen nur als rein beschreibende Angabe verwendet? Dies sind nur einige von vielen möglichen Ansatzpunkten, um einer markenrechtlichen Abmahnung entgegenzutreten. Wenn keine Markenrechtsverletzung vorliegt, kann sich die Abmahnung als unberechtigt erweisen.

Bitte ignorieren Sie eine Abmahnung nicht. Es kann dann sein, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet. Dies sollte bereits wegen höherer Kosten vermieden werden. Ebenfalls ist es nicht ratsam, eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese kann ein Schuldeingeständnis oder Anerkenntnis darstellen.

Wie Ihnen ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz weiterhelfen kann:

Bei einer Abmahnung ist spezialisiertes und zielgerichtetes Vorgehen entscheidend. Wie die optimale Verteidigungsstrategie aussieht, hängt immer von dem Einzelfall ab. Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz im Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert. Wir verteidigen Sie kompetent und zielgerichtet gegen Abmahnungen. Wir haben bereits eine große Anzahl von Unternehmen gegen weltbekannte andere Unternehmen verteidigt. Unsere Spezialisierung und Erfahrung ist Ihr entscheidender Vorteil. Die auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei Heidicker betreut Onlinehändler sowie andere Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet. Aufgrund der hohen Streitwerte sowie des damit im Zusammenhang stehenden Kostenrisikos ist fachkompetenter Rat und besonderer Betrachtung der Wirtschaftlichkeit nach unserer Auffassung der entscheidende Faktor im Markenrecht. Herr Rechtsanwalt Heidicker verfügt über insgesamt drei Fachanwaltstitel. Er ist unter anderem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der das Markenrecht mit umfasst. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen folgende Vorteile bieten:

  • Spezialiserte und zielgerichtete Beratung und Vertretung
  • Persönliche, enge Zusammenarbeit
  • Faires Pauschalhonorar für Kostentransparenz
  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet
  • Unkomplizierte Mandatsabwicklung

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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