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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kessler Kaiser Rechtsanwälte: Abmahnung für die AUDI AG

Eine aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Kessler Kaiser beschäftigt uns derzeit in unserer auf dem Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei. In dem Abmahnschreiben wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Zunächst heißt es in der Abmahnung, dass das Zeichen der vier ineinander geschlungenen Ringe zugunsten der AUDI AG als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum unter der Registernummer 000018762 in der Klasse 12 der Nizzaer Klassifikation eingetragen sei. Es vefüge über entsprechenden markenrechtlichen Schutz. Weiterhin markenrechtlich geschützt und entsprechend auch eingetragen seien die Zeichen "RS" und "S line"

Vorwurf:

Dem Adressaten der Abmahnung, der inzwischen Mandant in unserer Fachanwaltskanzlei ist, wird eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen. Konkret soll er über die Internethandelsplattform eBay verschiedene Emblem-Aufkleber für Kfz und Fahrzeugschlüssel angeboten haben, die jeweils mit den genannten geschützten Marken der AUDI AG versehen gewesen seien. Die Abmahnung bezieht sich also auf die AUDI-Marken

  • Zeichen der "4 Audi-Ringe"
  • "RS"
  • "S line"

Bei den angeblich angebotenen Waren handele es sich nicht um Originalware der AUDI AG. Deshalb stelle die Verwendung der genannten Markenzeichen eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 UMV dar. Über einen Testkauf sei man an die Adressdaten unseres Mandanten gelangt.

Ansprüche:

Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung machen die Kessler Kaiser Rechtsanwälte für die AUDI AG folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch
  • Anspruch auf Rückruf der an gewerbliche Abnehmer verkauften Produkte
  • Erstattung der Testkaufkosten
  • Schadensersatzanspruch
  • Anwaltskosten-Erstattungsanspruch i.H.v. 2.305,40 €

Zu dem Unterlassungsanspruch ist zu sagen, dass unser Mandant aufgefordert wird, eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dadurch würde unser Mandant versprechen, in Zukunft keine Markenrechtsverletzung zum Nachteil der AUDI AG zu begehen und im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe an AUDI zu zahlen.

Unser Rat an Betroffene:

Der Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir raten davon ab, derartige vorformulierte Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Diese können als Schuldeingeständnis gewertet werden und den Abgemahnten unangemessen benachteiligen. Im Bereich des Markenrechts, einem Spezialgebiet des deutschen Zivilrechts, gilt umso mehr: Verlassen Sie sich bei einer Abmahnung auf spezialisierte Hilfe. Es handelt sich bei dem Markenrecht wie erwähnt um ein Spezialgebiet, in dem nicht zuletzt wirtschaftliche Aspekte eine entscheidende Bedeutung haben. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Streitwerte im Markenrecht oftmals hoch sind. Anhand der Streitwerte (auch Gegenstandswerte genannt) bemessen sich Anwaltshonorare und etwaige Gerichtskosten. Daher sollten Betroffene einer markenrechtlichen Abmahnung unverzüglich einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung des Falles beauftragen. Dieser ist im Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert.

Ein Abmahnschreiben sollte nach Erhalt zunächst auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Je nach Einzelfall gibt es sodann verschiedene denkbare Reaktionen, die von der kompletten Zurückweisung aller Ansprüche bis hin zur Abgabe einer modifizierten, d.h. abgewandelten, strafbewehrten Unterlassungserklärung reichen. Letztere Möglichkeit kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Abmahnung als berechtigt erweisen sollte. Aus den bereits genannten Gründen sollte selbst in diesem Fall nicht die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Verhaltenstipps im Video:

Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker, u.a. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erläutert Ihnen in folgendem Ratgebervideo wichtige Verhaltenstipps im Falle einer Abmahnung:

Unsere bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei steht auch Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls im Auftrag der AUDI AG oder eines anderen Markeninhabers abgemahnt wurden. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an. Dazu können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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