Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ido Verband: Abmahnung wegen fehlendem Grundpreis auf Amazon

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (Ido Verband) hat aktuell einen unserer Mandanten abgemahnt, weil dieser angeblich gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften in seinem Amazon-Angebot verstoßen haben soll.

Bei dem Ido Verband aus Leverkusen handelt es sich um einen Wettbewerbsverband. Dieser hat in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen vornehmlich gegenüber Onlinehändlern aussprechen lassen, die angeblich gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen haben sollen. Wir haben in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz schon zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, die eine solche Abmahnung des Ido Verbands erhalten hatten. Über unseren Abmahnblog oder unsere Homepage finden Sie entsprechende Ratgeberartikel aus den vergangenen Jahren.

Nun liegt uns wieder einmal ein wettbewerbsrechtliches Abmahnschreiben des Ido Verbands vor. Darin heißt es, dass unser Mandant auf Amazon als Verkäufer tätig sei und in einem seiner Angebote gegen wettbewersbrechtliche Vorschriften verstoßen habe. Konkret wird ihm vorgeworfen, keine erforderliche Grundpreisangabe vorzuhalten. Hintergrund ist, dass gemäß der Preisangabenverordnung (PangV) beim Verkauf von Fertigpackungen nach Volumen, Gewicht oder Länge der Grundpreis je Grundeinheit genannt werden muss.

Beispiel: Beim Verkauf einer 125 ml-Tube Zahnpasta ist neben dem (Beispiels-)Preis von 0,89 € auch der Grundpreis je 100 ml (also 0,71 €/100 ml) anzugeben.

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe des Grundpreises stellt laut Abmahnung auch einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel dar und sei somit wettbewerbswidrig. Der Ido Verband als Wettbewerbsverband nimmt unseren Mandanten insofern unter anderem auf Unterlassung in Anspruch.

Geltend gemachte Ansprüche:

Von unserem Mandanten wird verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Damit würde er sich dazu verpflichten, den angeblichen Wettbewerbsverstoß in Zukunft nicht zu wiederholen und im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe an den Ido Verband zu zahlen. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte Muster-Unterlassungserklärung beigefügt.

Außerdem soll unser Mandant auch eine abmahnbezogene Kostenpauschale an den Ido Verband i.H.v. 226,20 € zahlen.

Rechtliche Einschätzung zu der Abmahnung:

Wie bereits erwähnt haben wir in unserer Kanzlei in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Anzahl an Mandanten vertreten, die eine Abmahnung des Ido Wettbewerbsverbands oder eines anderen Wettbewerbsverbandes erhalten hatten. Außerdem sind wir als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz im Bereich des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert. Unabhängig davon, ob die in einer Abmahnung gerügten Verstöße in der Sache zutreffend sind oder nicht, sollte ein Abgemahnter nicht selbständig und ohne vorherige rechtliche spezialisierte Beratung auf die Abmahnung reagieren. Die ungeprüfte Abgabe einer Unterlassungserklärung kann sich als sehr gefährlich erweisen. Eine solche hat eine sehr lange Bindungsfrist und kann zu hohen Vertragsstrafenforderungen führen. Unserer Erfahrung nach überprüft der Ido Verband regelmäßig und schnell, ob eine etwaige Vertragsstrafe fällig geworden ist. Dies kann dazu führen, dass mehrere tausende Euros von dem ursprünglich Abgemahnten gefordert werden. Insofern ist eine Einzelfallüberprüfung und spezialisierte Beratung sowie Vertretung in jedem Fall anzuraten.

Verhaltenstipps bei einer Abmahnung:

  • Abmahnung nicht ignorieren
  • Fristen unbedingt beachten
  • Keine selbständige Reaktion auf die Abmahnung
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Keine Zahlung etwaiger Beträge
  • Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben
  • Lassen Sie Ihre Abmahnung individuell spezialisiert überprüfen

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Wir bieten:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

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