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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB Merchandising Abmahnung - Reaktionstipps vom Fachanwalt

Haben Sie eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH von deren Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten? Dann sollten Sie diese Ratgebertipps beachten.

Die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München versenden seit Jahren für ihre Mandantin, die Dortmunder BVB Merchandising GmbH, Abmahnungen und auch sogenannte Berechtigungsanfragen. In einer Abmahnung heißt es stets, dass der Adressat eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der BVB Merchandising GmbH begangen habe. Meist wird ihm vorgeworfen, im Internet auf ebay, Amazon, etsy oder anderen Plattformen ein Produkt zum Kauf angeboten zu haben und dieses mit einer geschützten Marke beworben zu haben.

Aktuell liegt uns in unserer Kanzlei eine Abmahnung aus dem Monat September 2020 vor, in der es um die Marke "BVB" geht. Diese Bezeichnung ist nicht nur Name eines bekannten Bundesligisten aus Dortmund, sondern auch eine geschützte Marke der BVB Merchandising GmbH. Diese bringt unter der Marke "BVB" Merchandisingartikel, wie etwa Schals, Kleidung oder Accessoires auf den Markt. In unserem konkreten aktuellen Fall wird unserem Mandanten vorgeworfen, Masken auf ebay zum Kauf angeboten zu haben und diese mit der Bezeichnung "BVB" beworben zu haben. Für die Nutzung dieser Marke zur Bewerbung der nicht originalen Masken liege keine Genehmigung der BVB Merchandising GmbH vor. Daher habe unser Mandant eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG begangen.

Forderungen:

In Abmahnungen werden regelmäßig die folgenden Ansprüche geltend gemacht. So ist es auch in dem aktuellen Fall in unserer Kanzlei geschehen:

Zunächst wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Der Abmahnempfänger soll für die Zukunft durch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versprechen, in Zukunft die angebliche Markenrechtsverletzung nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes müsste eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner gezahlt werden.

Des Weiteren wird ein Schadensersatzanspruch (§§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG) geltend gemacht, der allerdings zumeist noch nicht zahlenmäßig genau beziffert wird. Außerdem wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, anhand dessen Auskünfte sodann ein konkreter Schadensersatzbetrag berechnet werden kann. Letzten Endes wird auch noch der Ersatz der entstandenden Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung verlangt. Im aktuellen Fall in unserer Kanzlei beläuft sich diese Forderung auf 1.211,50 €.

Für die Erfüllung sämtlicher Forderungen werden mitunter sehr kurze Fristen gesetzt, was bei Abmahnungen nicht unüblich ist.

Unsere Verhaltenstipps für Betroffene:

Ob eine Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist oder nicht, bedarf der individuellen Überprüfung durch einen im Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ob die vorgeworfene Rechtsverletzung überhaupt tatsächlich auch vorgelegen hat, muss anhand der Einzelfallumstände geklärt werden. Zum Beispiel kommt es darauf an, ob die Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet wurde. Ist dies nämlich nicht der Fall, scheidet eine Markenrechtsverletzung bereits von vornherein aus. Jedoch hängen die Details, die letztendlich zu einer effektiven und zielgerichteten Verteidigung führen, von dem Einzelfall ab.

Wir haben zu dem Thema Abmahnungen und Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH ein Ratgebervideo erstellt. In diesem erklärt Ihnen Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht Jan B. Heidicker noch einmal im Detail die wichtigsten Unterschiede und Verhaltenstipps:

Zusammengefasst sollten Sie als Adressat einer Abmahnung diese keinesfalls ignorieren. Nehmen Sie aber auch keinen Kontakt zur Gegenseite auf oder unterschreiben Dokumente. Vielmehr sollte eine Abmahnung im Einzelfall zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft und dann das weitere Vorgehen individuell besprochen werden.

Unsere Fachanwaltskanzlei bietet Empfängern einer Abmahnung eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Dazu können Sie als Betroffener uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns unter 02307-17062 telefonisch erreichen. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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