Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen Gesichtsvisier durch die HARD Schutzausrüstung GmbH / RA Dr. Axel Schober

Die HARD Schutzausrüstung GmbH aus Freiberg lässt aktuell eine Abmahnung durch ihren Rechtsanwalt Dr. Axel Schober aussprechen, in der es um ein vermeintlich wettbewerbswidriges ebay-Angebot zum Kauf von einem Gesichtsvisier geht.

Unser Mandant bietet laut Abmahnschreiben über ebay Gesichtsvisiere zum Kauf an, ebenso wie die HARD Schutzausrüstung GmbH. Daher bestehe zwischen beiden ein Wettbewerbsverhätnis. Die HARD Schutzausrüstung GmbH wirft unserem Mandanten vor, Gesichtsvisiere zu verkaufen, die nicht durch eine notifizierte Prüfstelle geprüft und für den Verkauf zugelassen worden seien. Es fehle also an einer Bescheinigung, dass das Produkt mit den Anforderungen der PSA-Verordnung übereinstimme. Folglich könne das Produkt auch keine CE-Kennzeichnung besitzen und dürfe daher nicht verkauft werden.

Die gerügte Bewerbung des Gesichtsvisiers sei wettbewerbswidrig gemäß §§ 3, 3 a UWG. Als Mitbewerber sei die HARD Schutzausrüstung GmbH dazu befugt, den vermeintlichen Wettbewerbsverstoß abzumahnen.

Ansprüche:

Unser Mandant soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit würde er sich verpflichten, in Zukunft keine Gesichtsvisiere zu verkaufen, die den als nicht erfüllt gerügten Vorschriften nicht entsprechen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung muss eine Vertragsstrafe an den Gegner gezahlt werden. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe von "jedenfalls nicht unter 5.100 €" vereinbart würde.

Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz bleiben laut Abmahnung ausdrücklich vorbehalten. Gefordert wird jedoch bereits die Kostenerstattung des Rechtsanwaltshonorars, das mit 1.044,40 € beziffert wird.

Abmahnung erhalten - was tun?

Haben Sie ebenfalls online oder anderswo Schutzausrüstung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zum Kauf angeboten? Wir mussten in unserer auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz in jüngster Vergangenheit feststellen, dass aktuell vermehrt Abmahnungen von Konkurrenten im Zusammenhang mit "Corona-Artikeln" ausgesprochen werden. Die aktuell vorliegende Abmahnung der HARD Schutzausrüstung GmbH ist keinesfalls die erste Abmahnung, die wir in unserer Fachanwaltskanzlei in diesem Zusammenhang vorliegen haben.

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen insgesamt kommt es auf die spezialisierte und zielgerichtete Verteidigung an. Eine Abmahnung ist immer individuell auf die jeweiligen Einzelfallumstände zu prüfen. Pauschale Aussagen zur Berechtigung von Abmahnungen sind nicht möglich. Allerdings gibt es folgende wichtige Tipps, die Abgemahnte unbedingt beachten sollten:

  • Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht
  • Beachten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite aus
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, dies könnte als Schuldeingeständnis ausgelegt werden
  • Zahlen Sie keine geforderten Beträge
  • Beauftragen Sie einen im Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung Ihrer Abmahnung und Ihrer Verteidigung

Ratgebervideo zum Thema Abmahnungen

In unserem Ratgebervideo haben wir weitere wichtige Reaktionstipps für Sie:

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unsere Kanzlei verfolgt die Strategie der konsequenten Spezialisierung. Kanzleigründer und -inhaber Jan B. Heidicker hat in diesem Zusammenhang drei Fachanwaltstitel. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht. Als moderne Kanzlei vertreten wir Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Abgemahnte erhalten bei uns eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zur Abmahnung. Dazu können Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung an ra@kanzlei-heidicker.de senden oder uns unter 02307-17062 telefonisch erreichen. Im Falle einer Beauftragung vereinbaren wir mit Ihnen, soweit Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gerne einen fairen und transparenten Pauschalpreis. Gerne stehen wir auch Ihnen als Abgemahnter mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung - bundesweit.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.