Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

AdSimple Abmahnung - was tun? Ratgeberartikel + Video

Zum wiederholten Mal vertreten wir in unserer Fachanwaltskanzlei einen Mandanten, der von der AdSimple GmbH durch deren Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer abgemahnt wurde und nun 1.500 € zahlen soll. Wir verraten Betroffenen, wie im Falle einer Abmahnung vorgegangen werden sollte.

Die AdSimple GmbH aus Österreich bietet laut Abmahnung auf ihrer Webseite einen sogenannten "Datenschutz Generator" an. Diesen soll unser Mandant genutzt haben. Mithilfe dieses Generators könne man sich eine angeblich DSGVO-konforme Datenschutzerklärung generieren. Die AdSimple biete in ihrem Generator zwei verschiedenen Varianten zur Nutzung der generierten Datenschutzerklärung an. Während Variante 1 kostenpflichtig sei, könne man mit Variante 2 auch eine kostenfreie Nutzung der Datenschutzerklärung erhalten. Voraussetzung in beiden Varianten sei es, eine entsprechende Quellenangabe vorzuhalten. Diese befinde sich am Ende der generierten Datenschutzerklärung und erhalte im Falle der kostenfreien Variante zwei Hyperlinks, einen auf die Seite von AdSimple und einen auf die Seite eines Kooperationspartners. Unser Mandant habe im Rahmen des Generators durch Setzen eines Häkchens diese Regelungen akzeptiert.

Vorwurf:

Der Vorwurf in der aktuellen Abmahnung lautet, dass unser Mandant gegen die oben beschriebenen Nutzungsbedingungen verstoßen habe, bzw. die Datenschutzerklärung auf seiner Webseite unerlaubt verwende. Er soll den Quellenverweis mit den zwei Links unerlaubt entfernt haben, die Datenschutzerklärung aber im Übrigen übernommen haben. Durch die Quellen-Entfernung sei das Nutzungsrecht erloschen und es liege eine Urheberrechtsverletzung vor. Die Datenschutzerklärung sei urheberrechtlich gemäß § 2 Nr. 1 UrhG geschützt und dürfte grundsätzlich nur aufgrund der von AdSimple festgelegten Bedingungen verwendet werden. Durch den Einsatz der Datenschutzerklärung ohne Quellenverweis verstoße unser Mandant gegen §§ 16, 17, 19a UrhG.

Forderungen:

Infolge der angeblichen Urheberechtsverletzung stellen die Anwälte für AdSimple folgende Forderungen:

  • Sofortige Einfügung von Quellenbezeichnung einschließlich Verlinkung
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Zukunft nach § 97 UrhG
  • Auskunft über das Ausmaß der Textnutzung nach § 101 UrhG
  • Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung nach § 97 UrhG
  • Ersatz der erfolgten Aufwendungen (Erstattung der für die Feststellung der illegalen Textnutzung erforderlichen Aufwendungen - Recherchekosten - sowie Anspruch auf Erstattung der anwaltlichen Abmahngebühren) nach § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG

Auf Seite 9 der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird ein "Angebot zur außergerichtlichen gütlichen Einigung" unterbreitet. Gegen Zahlung von 1.500 Euro und fristgerechter Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung verzichte die AdSimple GmbH auf die darüberhinaus weiter geltend gemachten Ansprüche. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Dabei handelt es sich um das Versprechen, in Zukunft keine Urheberrechtsverletzung (mehr ?) zu Lasten von AdSimple zu begehen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung muss eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner gezahlt werden.

Ratgebertipps für Betroffene

Wir haben, auch aufgrund der Vielzahl der in unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht bearbeiteten Fälle von AdSimple-Abmahnungen, ein Ratgebervideo für Sie erstellt. In diesem erklärt Ihnen Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, IT-Recht sowie gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker, wie im Falle einer Abmahnung vorgegangen werden sollte:

Wenn Sie ebenfalls abgemahnt wurden, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an. Senden Sie uns dazu Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen Sie uns an: 02307-17062. Wir vetreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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