Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der LEGO Juris A/S durch Kanzlei Hogan Lovells

Die LEGO Juris A/S aus Dänemark, Inhaberin der meisten Markenrechte der LEGO Gruppe, hat kürzlich eine aktuelle Abmahnung durch die Kanzlei Hogan Lovells aussprechen lassen. Darin geht es um eine angebliche Marken- und Urheberrechtsverletzung, die unser Mandant begangen haben soll.

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, über seinen eigenen Onlineshop sowie über Amazon Produkte zum Kauf angeboten zu haben, die Marken- und Urheberrechte der LEGO Juris A/S verletzt haben sollen. Es geht um mehrere Spielzeugsets unterschiedlicher Hersteller, die diverse Spielzeughäuser abbilden und jeweils Figuren beinhalten sollen, die Nachahmungen der berühten LEGO Minifigur seien. Die LEGO Minifigur wurde laut Abmahnschreiben im Jahr 1978 von Herrn Jens Nygard Knudsen, einem Mitarbeiter von LEGO, geschaffen und seitdem mehr als acht Milliarden Mal verkauft. Sie ist durch die Unionsmarken EM 50450 und EM 50518 kennzeichnungsrechtlich geschützt. Darüber hinaus verfüge sich auch über urheberrechtlichen Schutz, da es sich bei der LEGO Minifigur um eine persönliche geistige Schöpfung ("ungewöhnliche, konsequent geometrisch reduzierte, klare Form") handele.

Das von unserem Mandanten angebliche Produkt beinhalte eine Minifigur, die angeblich "von Fuß bis Scheitel" alle charakteristischen Gestaltungsmerkmale der LEGO Minifigur übernehme. Da es sich jedoch nicht um eine Originalfigur von LEGO handele, stelle dies eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG und Art. 9 UMV und eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 97 UrhG dar.

Geltend gemachte Ansprüche:

Weil unser Mandant durch den angeblichen Verkauf unterschiedlicher angeblich markenrechtsverletzender Produkte in Schutzrechte von LEGO eingegriffen habe, werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch
    Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich darin verpflichten, in Zukunft die angeblichen Rechtsverletzungen nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes müsste er jeweils eine Vertragsstrafe an LEGO zahlen, die gemäß der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung nicht unter 5.001 Euro liegen soll.

  • Auskunftsanspruch
    Unser Mandant soll Auskunft darüber geben, woher er die Waren bezogen hat und an welche gewerblichen Abnehmer er sie möglicherweise abgegeben hat. Regelmäßig dient ein Auskunftsersuchen dazu, in einem weiteren Folgeschreiben einen konkreten Schadensersatzbetrag geltend machen zu können.

  • Kostenerstattungsanspruch
    Weiterhin soll unser Mandant die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.289,72 € erstatten, die LEGO durch die Beauftragung der Hogan Lovells Rechtsanwälte entstanden seien.

Unser Rat an Betroffene:

Eine Abmahnung sollten Sie grundsätzlich nicht ignorieren. Dies könnte nämlich dazu führen, dass die Gegenseite ein gerichtliches Verfahren einleiten könnte. Allerdings raten wir auch davon ab, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Diese kann oftmals als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Eine Abmahnung sollte im Einzelfall von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zunächst überprüft werden, bevor weitere Schritte unternommen werden. Welche wesentlichen Punkte von Abgemahnten beachtet werden sollten, erklärt Ihnen im Ratgebervideo Jan B. Heidicker. Der Kanzleiinhaber und Rechtsanwalt ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert. Darüber hinaus ist Herr Heidicker auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht.

Unsere Fachanwaltskanzlei berät und vertritt Privatpersonen, Selbständige, Onlinehändler und Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet. Wir legen wert auf eine persönliche und individuelle Beratung sowie unkomplizierte Abwicklung des Mandats. Kostentransparenz hat für uns einen hohen Stellenwert, weshalb wir im Falle einer Beauftragung für einen fairen und transparenten Pauschalpreis mit Ihnen vereinbaren. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 telefonisch an.

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