Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kostenforderung ksp Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH

Die Fotoagentur dpa Picture-Alliance GmbH aus Frankfurt hat die Kanzlei ksp Rechtsanwälte damit beauftragt, Kostenforderungen geltend zu machen. Wir wurden kürzlich damit beauftragt, einen Betroffenen zu vertreten.

Grund für das Anwaltsschreiben sei, dass unser Mandant auf seiner Webseite mehrere Lichtbilder verwendet habe, an denen die dpa Picture-Alliance GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes habe. Die dpa Picture-Alliance GmbH habe unserem Mandanten kein Nutzungsrecht an den Lichtbildern eingeräumt, daher stelle diese sich als Urheberrechtsverletzung dar.

Forderung:

Wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung machen die ksp Rechtsanwälte einen Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend. Für die mehreren Lichtbilder wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.400,- Euro angesetzt. Hinzu kommen Anwaltskosten, Dokumentationskosten und Zinsen. Insgesamt beläuft sich die Forderung auf 1.935,70 €. Ein Unterlassungsanspruch (strafbewehrte Unterlassungserklärung) wird ausdrücklich nicht geltend gemacht.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wir raten grundsätzlich dazu, nicht direkt zu zahlen. Zwar wirft Ihnen die Gegenseite vor, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Ob dies aber tatsächlich der Fall ist, sollte zunächst von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüft werden. Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, kann es sein, dass die geforderten Beträge zu hoch sind. Ein Rechtsanwalt sollte daher auf das Schreiben reagieren, nachdem er den Sachverhalt entsprechend juristisch geprüft hat. Lassen Sie sich also spezialisiert beraten. Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht berät und vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Unsere Mandanten sind Privatpersonen, Blogger, Influencer, Webseitenbetreiber, Onlinehändler, Freelancer, Unternehmer und Firmen. Sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Verfahren weisen wir große Erfahrungswerte gerade im Bereich des Urheberrechts auf. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Sehen Sie sich gerne auf unserer Spezialseite zum Thema Fotorecht um, auf der wir viele Details rund um das Urheberrecht erklären: www.anwalt-bild.de. Dort finden Sie zum Beispiel die Klärung wichtiger und häufig gestellter Fragen rund um das Thema Urheberrecht.

Um eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anwaltsschreiben zu erhalten, können Sie uns gerne telefonisch unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihr Schreiben auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.