Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

AdSimple Abmahnung - Datenschutz Generator / Quellenangabe

Die AdSimple GmbH hat erneut eine Abmahnung wegen vermeintlich urheberrechtswidriger Textnutzung durch die Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer aussprechen lassen. Wie schon in vielen von unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht zuvor bearbeiteten Fällen geht es um den "Datenschutz Generator" von AdSimple.

In der Abmahnung heißt es, dass die AdSimple GmbH auf ihrer Homepage einen sog. "Datenschutz Generator" anbiete. Nach Eingabe einiger persönlicher Daten könne dort eine angeblich DSGVO-konforme Datenschutzerklärung generiert werden, die sodann auf der eigenen Homepage eingesetzt werden könne. Die AdSimple GmbH biete zwei verschiedene Varianten zur Nutzung des Generators an: eine kostenpflichtige Version (500,00 € zzgl. Umsatzsteuer) und eine kostenfreie Version. Voraussetzung der Nutzung der kostenfreien Version sei, dass ein Quellenverweis am Ende der Datenschutzerklärung bestehen bleiben müsse, inklusive zweier anklickbarer Hyperlinks. Unser Mandant (der Adressat der Abmahnung) habe sich für die kostenfreie Version entschieden und die auf diese Weise generierte Datenschutzerklärung auf seiner Homepage eingebunden. Allerdings habe er den Quellenverweis am Ende der Datenschutzerklärung entfernt. Hierdurch sei das kostenfreie Nutzungsrecht erloschen.

Weil das Nutzungsrecht erloschen sei, liege in der Einbindung der Datenschutzerklärung nun eine Urheberrechtsverletzung. Die bei AdSimple generierte Datenschutzerklärung sei urheberrechtlich geschützt. Unser Mandant verletze das Recht der Vervielfältigung (§ 16 UrhG), der Verbreitung (§ 17 UrhG) und der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

Ansprüche:

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung verlangen die Kuntze, Mayer & Beyer Rechtsanwälte von unserem Mandanten, dass dieser

  • sofort die Quellenbezeichnung einschl. der Hyperlinks einfügt,
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt,
  • Schadensersatz in Höhe von 1.500 € gemäß § 97 UrhG zahlt und
  • die Anwaltsgebühren erstattet, die 805,20 € betragen sollen.

Gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.500,00 € sei man allerdings bei gleichzeitiger Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bereit, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen.

Was tun im Falle einer Abmahnung?

Wenn Sie ebenfalls Adressat einer AdSimple-Abmahnung sind, dann haben wir wichtige Reaktionstipps für Sie:

Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie keine Dokumente und leisten Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte Ihr Fall von einem im Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüft werden. Möglicherweise ist Ihre Abmahnung unbegründet oder jedenfalls der Höhe nach unangemessen. Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht hat bereits zahlreiche Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet erfolgreich vertreten, die eine AdSimple-Abmahnung erhalten hatten. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht im Bereich des Urheberrechts hoch spezialisiert. In unserem Ratgebervideo erklärt er Ihnen, worauf Sie nun achten sollten:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Sie profitieren von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandates.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.">ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.