Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Firma Sachse Vertriebs Marlin und Swen Sachse GbR: Abmahnung

Die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR hat einen Berliner Rechtsanwalt damit beauftragt, Onlinehändler wegen eines angeblich fehlenden Links zur OS-Streitschlichtungsplattform abzumahnen. Wie Betroffene mit einer solchen Abmahnung umgehen sollten, erklären wir in diesem Ratgeberbeitrag.

Unserer Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung vor, die im Auftrag der Sachse Vertriebs Marlin und Swen Sachse GbR ausgesprochen wurde. Dort heißt es, dass die Sachse Vertriebs Marlin und Swen Sachse GbR über Ebay Kosmetikartikel und Nahrungsergänzungsmittel verkaufe. Der Adressat der Abmahnung - unser Mandant - ist auf Ebay ebenfalls in diesem Segment als Verkäufer tätig. Daher bestehe laut Abmahnung zwischen beiden ein Wettbewerbsverhältnis. Der Vorwurf der Abmahnung lautet: Unser Mandant soll in seinen Ebay-Angeboten nicht den erforderlichen Link zur OS-Streitschlichtungsplattform vorgehalten haben. Seit dem 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft. Dort ist unter anderem geregelt, dass in Online-Angeboten ein entsprechend anklickbarer Link zur OS-Plattform vorgehalten werden müsse. Dieser Verpflichtung sei unser Mandant nicht nachgekommen. Das Fehlen des Links stelle sich aufgrund des bestehenden Wettbewerbsverhältnisses zugleich als Wettbewerbsrechtsverletzung dar. Daher sei die Sachse Vertriebs Marlin und Swen Sachse GbR befugt, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auszusprechen.

Forderungen:

Unser Mandant wird aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies ist ein rechtsverbindliches Versprechen, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung müsste eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner gezahlt werden. Das uns aktuell vorliegende Abmahnschreiben beinhaltet als Anlage eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. In dieser ist für jeden Fall eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € vorgesehen. Wir raten grundsätzlich - unabhängig von der Höhe - davon ab, ein pauschales Vertragsstrafenversprechen abzugeben.

Des Weiteren wird in der Abmahnung ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht. Dieser bezieht sich auf die Rechtsanwaltskosten, die der Sachse Vertriebs Marlin und Swen Sachse GbR entstanden seien. Gefordert wird ein Betrag von 326,31 €, was sich aus dem Gegenstandswert von 3.000 € ergibt.

Unsere Tipps an Betroffene:

Wenn Sie ebenfalls abgemahnt worden sind, dann sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Beachten Sie die in der Abmahnung gesetzten, oft sehr kurzen Fristen. Sie sollten die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen regelmäßig nicht ungeprüft unterschreiben. Warum das so ist und welche weiteren wichtigen Tipps von Ihnen beachtet werden sollten, erklärt Ihnen im Ratgebervideo Jan B. Heidicker. Der Kanzleigründer und -inhaber ist als Fachanwalt (u.a.) für gewerblichen Rechtsschutz im Bereich des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert:

Wenn Sie ebenfalls abgemahnt wurden, bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir vertreten Privatpersonen, Freelancer, Onlinehändler, selbständige Unternehmer und kleine, mittelständige sowie große Unternehmen bundesweit.

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