Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Schadensersatzforderung der Image Law Rechtsanwälte für AFP Presse

Die Kanzlei Image Law Rechtsanwälte hat kürzlich einen unserer Mandanten anwaltlich angeschrieben. In dem Anwaltsschreiben wird Schadensersatz gefordert. Es geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern zum Nachteil der AFP Agence Frane-Presse GmbH.

Die AFP Agence France-Presse GmbH aus Berlin hält laut Anwaltsschreiben die ausschließlichen Lizenzrechte für Deutschland an den in der Abmahnung abgedruckten Lichtbildern. Diese soll unser Mandant auf dem von ihm betriebenen Blog eingebunden haben, ohne dass er zuvor eine entsprechende Lizenz erworben habe. Die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages sei urheberrechtswidrig und begründe einen Schadensersatzanspruch.

Dieser berechne sich anhand der üblicherweise von AFP geforderten Bildhonorare und belaufe sich daher auf 490,00 €. Da unser Mandant es unterlassen habe, die Bildquelle des Fotos anzugeben, verdoppele sich der Betrag auf insgesamt 980,00 €. Hinzu kommen noch Rechtsanwaltskosten in Höhe von 143,84 €, sodass sich die Gesamtforderung auf 1.123,84 € beläuft.

Was tun? Reaktionstipps für Betroffene:

Wird Ihnen ebenfalls vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben? Dann sollten Sie weder direkt zahlen, noch das Schreiben ignorieren. Bei dem Anwaltsschreiben handelt es sich nicht um eine Abmahnung. Der für eine Abmahnung typische Unterlassungsanspruch wird nicht geltend gemacht. Vielmehr beläuft sich die Forderung "nur" auf einen Schadensersatz. Sie sollten das Anwaltsschreiben allerdings keinesfalls ignorieren, da andernfalls von der Gegenseite noch eine Abmahnung ausgesprochen werden könnte, was mit höheren Kosten verbunden sein könnte. Daher sollten Sie unbedingt die in dem Schreiben gesetzten (oft kurzen) Fristen einhalten. Wir raten jedoch auch davon ab, den geforderten Gesamtbetrag einfach ungeprüft zu zahlen. Dies ist damit begründet, dass zunächst von einem auf dem Gebiet des Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht geprüft werden sollte, ob die angebliche Urheberrechtsverletzung auch tatsächlich vorliegt. Darüber hinaus kann es durchaus sein, dass die von Ihnen verlangten Beträge zu hoch erscheinen. Auch dies sollte daher von einem spezialisieren Rechts- oder Fachanwalt überprüft werden.

Verwendung fremder Bilder im Internet

Besteht eine Webseite oder ein Blog ausschließlich aus Texten, ist dies für den Lesefluss und das Nutzererlebnis oft nicht ausreichend. Kein Wunder also, dass Bilder aus dem Internet kaum noch wegzudenken sind. Neben selbst erstellten Fotografien boomen auch Fotoportale oder Bildagenturen seit Jahren. Gegen einen Lizenbetrag können fremde Bilder "eingekauft" werden oder unter bestimmten, genau zu beachtenden Lizenzbedingungen sogar kostenfrei genutzt werden. Jedoch lauern für juristische Laien hier auch Stolperfallen. Ein vermeintlich günstiges oder gar "kostenfreies" Bild kann sich schnell als Kostenfalle entpuppen. Umso wichtiger, dass Sie sich vor der Verwendung fremder Bilder mit dem Thema Lizenzen und Urheberrechte auseinandersetzen und die genaue Beachtung der Lizenzvorgaben sicherstellen. Wir haben ein Ratgebervideo erstellt, in denen Ihnen Jan B. Heidicker (Kanzleiinhaber und Fachanwalt u.a. für Urheber- und Medienrecht) wichtige Themen rund um das Thema Bildnutzung im Internet erklärt:

Wenn Sie mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert sind, lassen Sie sich spezialisiert anwaltlich beraten. Wir bieten Betroffenen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihr Anwaltsschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir vertreten Mandanten bundesweit und helfen auch Ihnen gerne kompetent weiter.

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