Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ido Verband fordert 4.000 € Vertragsstrafe

Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. hat aktuell eine unserer Mandantinnen dazu aufgefordert, eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 € zu zahlen. Begründet wird dies mit einem vermeintlichen Verstoß gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Über Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen berichten wir regelmäßig in unserem Abmahnblog und auf unserer Kanzleihomepage. Nun wurden wir in einem Fall mandatiert, in der unsere damals noch nicht von uns vertretene Mandantin im vergangenen Jahr abgemahnt worden war. Der Leverkusener Ido Verband hatte unserer Mandantin seinerzeit vorgeworfen, im Internet Produkte zum Kauf angeboten zu haben und dabei nicht die erforderliche Grundpreisangabe vorgehalten zu haben. Seinerzeit hatte unsere Mandantin die der Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben.

Vertragsstrafe gefordert

Nun, gut ein Jahr später, erhielt unsere Mandantin erneut Post aus Leverkusen. Darin verlangt der Ido Verband binnen einer kurzen Frist Zahlung von 4.000 €. Diese seien angeblich fällig, da unsere Mandantin gegen die zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen haben soll. Sie soll erneut Online-Angebote ohne Grundpreisangabe veröffentlicht haben. Für den Fall, dass unsere Mandantin nicht rechtzeitig zahle, droht der Ido Verband an, die Sache an einen Anwalt zur gerichtlichen Durchsetzung abzugeben.

Tipps an Betroffene:

Haben Sie eine Vertragsstrafenforderung erhalten? Dann sollten Sie umgehend einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz damit beauftragen, Ihren Fall umfassend und genau zu prüfen. Zunächst ist zu klären, ob die seinerzeit abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung überhaupt wirksam abgegeben und auch angenommen wurde. Sodann sollte geklärt werden, ob der aktuelle angebliche Verstoß auch wirklich einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung darstellt. Hierbei kommt es mitunter auf die ganz exakte Formulierung der Unterlassungserklärung an. Bereits einzelne Wörter oder Kommata können mitunter ausschlaggebend sein.

Nicht verunsichern lassen!

Lassen Sie sich durch das Schreiben nicht verunsichern oder zur "blinden Zahlung" verleiten. Bleiben Sie vielmehr ruhig und lassen Sie sich spezialisiert anwaltlich beraten. Eine anwaltliche Überprüfung ist auch im Hinblick auf den konkret geforderten Betrag geboten. Wir hatten durchaus bereits Fälle in unserer Kanzlei, in denen sich die Forderungen als weit überhöht herausgestellt haben. Dies sind jedoch alles Fragen des Einzelfalls. Generelle Aussagen sind aufgrund der Vielfältigkeit der denkbaren Situationen nicht möglich. Daher raten wir unbedingt dazu, jeden Einzelfall anwaltlich überprüfen zu lassen.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist seit Jahren bundesweit im Gebiet Abmahnungen und Vertragsstrafen tätig. Wir verfügen über einschlägige Erfahrungswerte und kennen insbesondere Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen durch den Ido Verband aufgrund einer Vielzahl von bearbeiteten Mandaten sehr gut. Gerne stehen wir auch Ihnen kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Wenn Sie abgemahnt worden sind oder sich einer Vertragsstrafenforderung ausgesetzt sehen, bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihr Schreiben dazu einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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