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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

CBH Rechtsanwälte: Abmahnung für die Burberry Limited

Die britische Burberry Limited hat die Anwaltskanzlei CBH Rechtsanwälte damit beauftragt, markenrechtliche Abmahnungen auszusprechen. Ein solcher Fall liegt uns aktuell in unserer Fachanwaltskanzlei zur Bearbeitung und Verteidigung vor.

Bei der Burberry Limited handelt es sich um ein Unternehmen, das Bekleidungsstücke, Lederwaren, Schuhe, Parfümerien und Accessoires herstellt und vertreibt. Die Burberry Ltd. ist zudem Inhaberin der Marke "Burberry-Check", dem Muster aus schwarz, weiß, braun und rot. Ebenfalls ist die Burberry Ltd. Inhaberin der Marke "Equestrian Knight" und der Wortmarke "Burberry".

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, über eBay Hemden zum Kauf angeboten habe, die mit den drei genannten Markenzeichen der Burberry Ltd. versehen oder beworben worden sein sollen. Es habe sich indes nicht um Originalware der Burberry Ltd. gehandelt. Durch das Anbieten von nicht originalen, aber mit Markenzeichen versehenen oder beworbenen Waren verletze unser Mandant die Markenrecht der Burberry Ltd, Art. 9 Abs. 1 lit. a) und b) UMV. Zugleich liege auch eine Rufausbeutung gem. Art. 9 Abs. 1 lit. c) UMV vor.

Forderungen:

Wegen der vermeintlichen Markenrechtsverletzungen soll unser Mandant folgende Ansprüche erfüllen:

  • Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Unterlassungsanspruch)
  • Erteilung einer Auskunft u.a. über die Herkunft der Ware (Auskunftsanspruch)
  • Herausgabe der noch im Besitz befindlichen Waren (Herausgabeanspruch)
  • Kostenerstattung für die Anwaltsgebühren, berechnet nach einem Streitwert von 250.000 € (Kostenerstattungsanspruch)

Unser Rat an Abgemahnte:

Bei der vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine klassiche markenrechtliche Abmahnung. Insbesondere die geltend gemachten Ansprüche sind typisch in derartigen Fällen. Ob die Abmahnung allerdings im Einzelfall berechtigt oder unberechtigt ist, sollte unbedingt von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden. Damit eine Markenrechtsverletzung tatsächlich bejaht werden kann, müssen vielseitige und umfangreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen, andernfalls ist eine Markenrechtsverletzung nicht möglich. Hier sind immer die Einzelumstände des Falles entscheidend. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Sie wurden abgemahnt? Dann bieten wir Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung an. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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