Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH über die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage der Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH erhalten haben, sollten Sie rechtzeitig und „richtig“ reagieren. Dadurch können Sie vermeiden, dass die BVB Merchandising GmbH womöglich eine Abmahnung ausspricht.

Bei Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH, die regelmäßig über die Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte versendet werden, geht es regelmäßig um eine im Raum stehende Markenrechtsverletzung. Den Adressaten von Berechtigungsanfragen wird dargelegt, über das Internet Produkte zum Kauf angeboten zu haben, die mit einem Markenzeichen der BVB Merchandising GmbH versehen gewesen sein sollen. Es handelt sich mitunter um die Bezeichnungen:

  • BVB
  • Borussia Dortmund
  • BVB 09

Diese sind jeweils als Markenzeichen zugunsten der BVB Merchandising GmbH eingetragen und entsprechend markenrechtlich geschützt. Betroffen sind unserer Erfahrung nach Online-Angebote auf den Handelsplattformen

  • Ebay
  • Amazon
  • Ebay Kleinanzeigen
  • Facebook Marketplace
  • Etsy
  • eigene Webseite / eigener Webshop
  • und andere Plattformen

In einer Berechtigungsanfrage heißt es, dass die BVB Merchandising GmbH Kenntnis davon erlangt habe, dass der Adressat der Anfrage über eine der angegebenen Handelsplattformen Produkte zum Kauf angeboten habe, die mit einer geschützten Marke der BVB Merchandising GmbH versehen sein sollen. Es stehe der Vorwurf der Markenrechtsverletzung im Raum. Womöglich handele es sich bei den angebotenen Waren nicht um Originalware der BVB Merchandising GmbH. Binnen einer bestimmten Frist wird der Adressat sodann aufgefordert, Stellung zu dem Vorwurf der Markenrechtsverletzung zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus er sich ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marke herleite.

Unterschied Berechtigungsanfrage - Abmahnung:

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich ganz ausdrücklich nicht um eine Abmahnung, da keine Ansprüche geltend gemacht werden. Weder wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, noch die Übernahme der entstandenen Anwaltskosten. Beides wäre typisch für eine Abmahnung. Bei einer Berechtigungsanfrage kann gewissermaßen von einer "Vorstufe zur Abmahnung" gesprochen werden. Eine Berechtigungsanfrage dient womöglich der Vorbereitung einer Abmahnung. In Fällen, in denen der Sachverhalt nicht völlig klar ist, kann vor Ausspruch einer Abmahnung zuerst eine Berechtigungsanfrage verschickt werden. Teilt der Adressat einer Berechtigungsanfrage formlos mit, dass er kein Recht zur Benutzung der Markenzeichen hat, wird regelmäßig der Ausspruch einer kostenpflichtigen markenrechtlichen Abmahnung folgen. Wird eine Berechtigungsanfrage schlicht ignoriert, dürfte ebenfalls eine Abmahnung folgen.

Was tun, wenn kein Recht zur Markenbenutzung besteht?

Ob ein Recht zur Benutzung des Markenzeichens besteht und daher keine Markenrechtsverletzung vorliegt, sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, kann durch die „richtige“ Reaktion vermieden werden, dass die Gegenseite von Ihnen eine Anwaltskostenerstattung fordern kann. Beachten Sie, dass dies eine gute Gelegenheit ist, eine wirtschaftlich sehr attraktive Lösung in einem sich anbahnenden Markenrechtsstreit zu erzielen. Eine Berechtigungsanfrage sollte daher unter keinen Umständen ignoriert werden. Vielmehr sollte sie Anlass dazu sein, dass angeblich markenrechtsverletzende Verhalten umgehend von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt überprüfen zu lassen.

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit eine hohe Anzahl an Mandanten vertreten, die eine Berechtigungsanfrage des BVB oder eines anderen Markenrechtsinhabers erhalten hatten. Wir legen dabei besonderen Wert auf die spezialisierte Beratung im Einzelfall, persönliche und enge Zusammenarbeit, eine unkomplizierte Abwicklung des Mandats, ein faires und transparentes Pauschalhonorar sowie eine Vertretung von Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns Ihr Abmahnschreiben oder Ihre Berechtigungsanfrage gerne direkt per E-Mail übersenden: ra@kanzlei-heidicker.de. Alternativ können Sie uns gerne auch telefonisch erreichen: 02307-17062. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen in unserer Kanzlei erfahren Sie auf unserem Abmahnblog oder auf unserer Homepage.

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