Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung im Auftrag für die Firma Acario UG - „PU Leder“ unzulässig?

Wir verteidigen gegen eine aktuelle Abmahnung eines Berliner Rechtsanwalts, ausgesprochen im Auftrag der Firma Acario UG (haftungsbeschränkt). In der Abmahnung geht es um den angeblich unzulässigen Verkauf von „PU Leder“-Produkten auf Ebay.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in unzulässiger Weise über Ebay Produkte zum Kauf angeboten zu haben, die er mit der Bezeichnung „PU Leder“ beworben haben soll. Dabei handele es sich laut Abmahnung um eine Erfindung der Werbebranche, wodurch Kunststoffprodukte aus PVC oder Polyurethan in die Nähe von Leder gerückt werden solle. Als „Leder“ dürfe jedoch nur solches Material verkauft werden, das aus gewachsener tierischer Haut bzw. Fell hergestellt worden sei. Da zwischen der Arcario UG (haftungsbeschränkt) und unserem Mandanten ein Wettbewerbsverhältnis bestehe, sei die Arcario UG auch abmahnbefugt. Die Bezeichnung „PU Leder“ in dem Angebot unseres Mandanten sei irreführend und wettbewerbswidrig gemäß §§ 3, 5 UWG.

Forderungen:

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, den angeblichen Wettbewerbsverstoß unverzüglich zu beseitigen. Es wird ausdrücklich nicht verlangt, dass unser Mandant diesbezüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Allerdings heißt es in der Abmahnung, dass - falls unser Mandant die Handlung fortsetzt - eine formelle Aufforderung zur Unterlassung folgen wird.

Des Weiteren soll unser Mandant die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 280,60 €, berechnet nach einem Gegenstandswert von 2.000 €, erstatten.

Einfluss des neuen Gesetztes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs:

Im Dezember 2020 wurden durch das sogenannte Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs einige wichtige Vorschriften und Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert. Wir hatten bereits an mehreren Stellen darüber berichtet. Die uns hier ganz aktuell vorliegende Abmahnung zeigt wieder einmal, dass diese Gesetzesänderungen ganz entscheidende Auswirkungen auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnpraxis hat. Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes wäre es absolut üblich gewesen, dass von dem Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt worden wäre. Damit hätte der Abgemahnte versprochen, die beanstandete Handlung in Zukunft nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes müsste eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner gezahlt werden. Durch das neue Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wurden unter anderem die Regelungen zur Vertragsstrafe verändert. Demnach darf in bestimmten Fällen bei einem erstmaligen Verstoß nicht verlangt werden, dass für den Fall eines weiteren Verstoßes eine Vertragsstrafe versprochen wird. In anderen Fällen ist die Vertragsstrafe auf maximal 1.000 € gedeckelt. In der uns vorliegenden Abmahnung wird nicht verlangt, dass der Adressat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt. Vielmehr soll er „nur“ das angeblich wettbewerbsrechtliche Handeln einstellen.

Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Reaktionstipps:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbständig auf eine Abmahnung
  • Unterschreiben Sie insbesondere keine Dokumente oder leisten Zahlungen
  • Beachten Sie die gesetzten (oft kurzen) Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen in unserer Kanzlei finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidickder.de oder auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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