Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kunstfingernägel verkauft: Louis Vuitton Abmahnung durch CBH Rechtsanwälte

Die Luxusmarke Louis Vuitton (Malletier S.P.A.S.) aus Paris lässt regelmäßig durch die Hamburger Rechtsanwälte CBH angebliche Markenrechtsverletzungen abmahnen. Wir vertreten jetzt einen Mandanten, der online (angeblich unzulässig) Kunstfingernägel zum Kauf angeboten haben soll. Hierdurch seien die Markenrechte von Louis Vuitton verletzt worden.

Die Pariser Louis Vuitton Malletier S.P.A.S. ist Herstellerin von Luxusbekleidungsstücken und Modeaccessoires, wie z.B. Handtaschen oder Koffern. Gleichzeitig ist sie Inhaberin der Unionsmarken 000015602 (LV-Mongramm-Muster „Toile Monogram“), 000015610 (Schriftzug "Louis Vuitton") und 000015628 ("LV"-Emblem). Als eingetragene Markenzeichen ist die Verwendung der Zeichen grundsätzlich nur durch den Markeninhaber selbst, bzw. durch Dritte bei der Bewerbung von originalen Waren von Louis Vuitton zulässig. In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung heißt es, dass Louis Vuitton aufgefallen sei, dass unser Mandant in seinem eigenen Onlineshop unterschiedliche Kunstfingernägel zum Kauf anbiete, die entweder mit Markenzeichen von Louis Vuitton versehen oder mit diesem beworben worden seien.

Da es sich bei den Kunstfingernägeln nicht um originale Produkte von Louis Vuitton handele, liege eine Markenrechtsverletzung in Form der Rufausbeutung i.S.d. Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV vor. Louis Vuitton verlangt, dass unser Mandant diese angebliche Markenrechtsverletzung unverzüglich einstellt und in Zukunft unterlässt. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, mit der er sich verpflichtet, die gerügte Handlung in Zukunft nicht zu wiederholen. Weitere geltend gemachte Ansprüche sind:

  • Auskunftsanspruch, u.a. bzgl. der Herkunft der Produkte
  • Herausgabeanspruch gerichtet auf Herausgabe der noch vorhandenen Waren
  • Schadensersatzanspruch in noch nicht bezifferter Höhe
  • Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, berechnet nach einem Gegenstandswert von 250.000 Euro

Auf eine Abmahnung sollte nicht selbst reagiert werden

Bei einer Abmahnung handelt es sich um die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und weiterer Ansprüche. Ob die in einer Abmahnung beanstandeten Rechtsverletzungen tatsächlich vorgelegen haben, sollte vor der Beantwortung einer jeden Abmahnung individuell und spezialisiert überprüft werden. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist im Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. In den vergangenen Jahren haben wir eine hohe vierstellige Anzahl an Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vertreten, die eine Abmahnung erhalten hatten. Mehrfach haben wir bereits gegen Abmahnungen von Louis Vuitton verteidigt. Voraussetzung für das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung ist unter anderem, das Handeln im gewerblichen Verkehr vorliegt. Liegt hingegen ein rein privater Sachverhalt vor, scheidet eine Markenrechtsverletzung in aller Regel aus. daneben gibt es natürlich noch zahlreiche weitere mögliche Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung. Die Details richten sich aber nach dem jeweiligen Einzelfall. Daher sollte eine Abmahnung immer im Einzelfall von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden.

Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Reaktionstipps:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbständig auf eine Abmahnung
  • Unterschreiben Sie insbesondere keine Dokumente oder leisten Zahlungen
  • Beachten Sie die gesetzten (oft kurzen) Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen in unserer Kanzlei finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidickder.de oder auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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