Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB Merchandising Berechtigungsanfrage von den Anwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten?

Wenn Sie eine sogenannte Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH, ausgesprochen durch die Anwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren. Vielmehr sollten Sie nach einer solchen Anfrage einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren und mit Überprüfung und Beantwortung beauftragen.

Die Begriffe „BVB“, „Borussia Dortmund“ und „BVB 09“ sind markenrechtlich geschützte Markenzeichen der BVB Merchandising GmbH. Diese wiederum ist ein Tochterunternehmen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Adressaten von Berechtigungsanfragen werden oftmals vorgeworfen, über Plattformen wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Amazon, Facebook Marketplace, Etsy oder einem eigenen Onlineshop Produkte zum Kauf angeboten zu haben und dabei möglicherweise gegen Markenrechte verstoßen zu haben. Hintergrund ist, dass grundsätzlich nur solche Produkte mit geschützten Marken wie „BVB“ beworben werden dürfen, wenn diese originär selbst von der Markenrechtsinhaberin in den Verkehr gebracht wurden. Beispielsweise ein selbst gehäkelter Topflappen in den Farben schwarz/gelb dürfte grundsätzlich nicht mit dem Begriff „BVB“ oder „Borussia Dortmund“ beworben werden, da es sich dabei nicht um Originalware der Markenrechtsinhaberin BVB Merchandising GmbH handelt.

Bei Berechtigungsanfragen handelt es sich ausdrücklich nicht um Abmahnungen. Daher wird auch nicht von dem Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt oder die Kostenerstattung von Rechtsanwaltsgebühren verlangt. Vielmehr ist eine Berechtigungsanfrage in gewisser Weise die „Vorstufe“ zu einer Abmahnung. In einer Berechtigungsanfrage heißt es regelmäßig, dass der Adressat binnen einer bestimmten Frist erklären soll, woher er sich ein Recht zur Benutzung der Marke herleite. Meldet sich ein Adressat nicht oder „falsch“ bei der Gegenseite zurück, dürfte im Regelfall der Ausspruch einer markenrechtlichen Abmahnung folgen. Diese wäre kostenpflichtig.

Daher können wir nach jahrelanger spezialisierter Tätigkeit im Markenrecht Betroffenen einer Berechtigungsanfrage nur dringend anraten, nach Erhalt einer solchen unverzüglich einen im Markenrecht tätigen und spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser sollte die Berechtigungsanfrage und den zugrundeliegenden Sachverhalt umfassend prüfen und sodann auf die Berechtigungsanfrage reagieren. Liegt tatsächlich die im Raum stehende Markenrechtsverletzung vor, kann durch die Abgabe einer vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung vermieden werden, dass die Gegenseite eine kostenpflichtige Abmahnung ausspricht. Die Folge wäre, dass die Gegenseite von Ihnen nicht die Kostenerstattung für die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren verlangen kann.

Warum die zügige und „richtige“ Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage so wichtig ist, erklärt Ihnen in unserem Ratgebervideo ausführlich Jan B. Heidicker. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht:

Wir geben Ihnen gerne die folgenden Tipps mit an die Hand, wenn Sie ebenfalls eine Berechtigungsanfrage zugestellt bekommen haben:

  • Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese unbedingt ein
  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt mit dem Absender auf
  • Unterzeichnen Sie selbständig keine Dokumente
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keine etwaig geforderten Beträge
  • Bleiben Sie ruhig
  • Rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen kompetent weiter
  • Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!

Wir haben in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht und Urheber- und Medienrecht in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen Mandanten vertreten, die eine Berechtigungsanfrage von verschiedenster Seite erhalten hatten.

Für unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Berechtigungsanfrage oder Ihrer Abmahnung rufen Sie uns einfach unter 02307-17062 an oder senden Sie uns eine E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de - wir vertreten Sie bundesweit!

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