Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Schadensersatz verlangt: Bilder der ddp media GmbH unerlaubt auf Homepage veröffentlicht - Schreiben der Image Law Rechtsanwälte

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Image Law vertritt die ddp media GmbH und fordert in einem anwaltlichen Brief die Zahlung von über 1.500 €. Grund hierfür soll eine angebliche Urheberrechtsverletzung sein.

Unsere im Urheberrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht vertritt aktuell einen Mandanten, der sich mit einem Schreiben der Image Law Rechtsanwälte konfrontiert sah. Darin heißt es, dass man auf der Homepage unseres Mandanten eine Urheberrechtsverletzung festgestellt habe. Konkret geht es um ein in dem Schreiben abgebildetes Foto, das unser Mandant ohne Erlaubnis der ddp media GmbH auf seiner Webseite eingesetzt haben soll. An dem genannten Bild halte allerdings die ddp media GmbH die ausschließlichen Lizenzrechte und habe mit unserem Mandanten keine Nutzungslizenzvereinbarung getroffen. Daher stelle die Verwendung des Fotos eine Urheberrechtsverletzung dar.

In Folge dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung verlangen die Image Law Rechtsanwälte von unserem Mandanten die Zahlung von insgesamt 1.510,27 Euro. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 645,- € Lizenzschadensersatz berechnet nach der MFM-Honorartabelle
  • 645,- € Zuschlag wegen unterlassenem Bildquellennachweis
  • 220,27 € Rechtsanwaltskosten, die unser Mandant zu erstatten habe

Mit dem Ausgleich des Gesamtbetrages von 1.510,27 € habe sich die Angelegenheit erledigt. Ein Unterlassungsanspruch, der etwa für Abmahnungen typisch wäre, wird nicht geltend gemacht. Somit wird unser Mandant nicht aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Sollten Betroffene die ca. 1.500 Euro einfach zahlen?

Nein, davon raten wir ab. Denn zunächst sollte jeder individuelle Sachverhalt von einem spezialisierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüft werden. Wir haben in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Sachverhalte oftmals nicht derart klar sind, wie durch das Anwaltsschreiben womöglich der Eindruck entstehen könnte. Vor der Zahlung irgendwelcher Beträge sollte daher zunächst einmal spezialisiert geprüft werden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Sofern dies bejaht wird, sollten die geforderten Beträge auf Angemessenheit und Höhe hin überprüft werden. Nicht selten sind diese zu hoch. Auch ist nicht in jedem Fall die hier herangezogene MFM-Honorartabelle anwendbar. Betroffene sollten insofern nicht „blind“ den geforderten Betrag bezahlen, sondern die Angelegenheit spezialisiert überprüfen lassen. Wichtig ist, dass hierbei die gesetzten Fristen beachtet werden sollten. Diese sind oftmals nicht sonderlich lang und sollten nicht versäumt werden.

Wir helfen Ihnen gerne!

In unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, IT-Recht sowie gewerblichen Rechtsschutz haben wir in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen Mandanten vertreten, die eine Schadensersatzforderung oder Abmahnung von verschiedenster Seite erhalten hatten.

Für unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall rufen Sie uns einfach unter 02307-17062 an oder senden Sie uns eine E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de - wir vertreten Sie bundesweit!

Weitere Informationen zum Thema Bilderrecht & Abmahnungen finden Sie auch auf unserer Spezialseite unter www.anwalt-bild.de

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