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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

CBH Rechtsanwälte mahnen für die Burberry Limited ab

Die Firma Burberry Limited aus London lässt aktuell Abmahnungen durch die Hamburger CBH Rechtsanwälte aussprechen. In den Abamhnungen heißt es, die Adressaten hätten durch das Online-Angebot von Waren die Markenrechte von Burberry verletzt.

Der sogenannte "Burberry-Check" ist ein eingetragenes Markenzeichen der Burberry Limited. Es stellt das klassische Muster der Burberry-Bekleidungsstücke dar. Ebenfalls ist das Bildzeichen "Equestrian Knight" (Ritter auf Pferd) zugunsten der Burberry Limited markenrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die Wortmarke "BURBERRY". Eintragungen bestehen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und/oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

In den Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte heißt es, dass die Adressaten in Onlineportalen wie

  • Amazon
  • Ebay
  • Ebay Kleinanzeigen
  • oder weiteren Marktplätzen

Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten haben sollen, die mit Markenzeichen der Burberry Limited versehen seien. Entweder sei z.B. eine Marke auf das Bekleidungsstück aufgedruckt/eingenäht worden, oder das Angebot sei mit der Wortmarke BURBERRY beworben worden. Jedenfalls handele es sich bei der angebotenen Ware aber nicht um Originalware der Burberry Limited. Das bedeutet, die Waren seien nicht durch die Burberry Limited selbst in den Verkehr gebracht worden und es bestehe auch keine Lizenz zur Verwendung der Burberry-Markenzeichen.

In der Nutzung der Markenzeichen liege eine Markenrechtsverletzung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. a) und b) UMV. Aufgrund der (angeblichen) Markenrechtsverletzung werden Adressaten der Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dieses Dokument stellt das verbindliche Versprechen dar, in Zukunft nicht erneut (?) die Markenrechte der Burberry Limited zu verletzen. Im Falle eines Verstoßes müsste eine Vertragsstrafe an Burberry gezahlt werden. Des Weiteren wird eine Kostenerstattung für die Anwaltsgebühren verlangt, die aus einem Streitwert von 250.000 Euro gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden.

Wie sollten Abgemahnte reagieren?

Bei den markenrechtlichen Burberry-Abmahnungen handelt es sich um klassische markenrechtliche Abmahnungen. Geltend gemacht werden die im Markenrecht typischen Ansprüche. Die Frage der Berechtigung einer Abmahnung ist eine Frage, die pauschal nicht beantwortet werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass eine Abmahnung immer im Einzelfall auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden muss. Jedenfalls ist es im Markenrecht so, dass eine Markenrechtsverletzung grundsätzlich nur bei Handeln im geschäftlichen Verkehr gegeben sein kann. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist oder nicht, sollte durch einen im Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Wurden Sie abgemahnt? Wir bieten Ihnen als im Markenrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz gerne bei Abmahnungen eine kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung zu Ihrer Abmahnung an. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet: Privatpersonen, Freelancer, Onlinehändler und Unternehmen.

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