Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen Verwendung der Wort-Bildmarke “VfB Stuttgart” durch Kanzlei Blue Port Legal

Die Anwaltskanzlei Blue Port Legal hat eine Abmahnung für die VfB Stuttgart 1893 AG ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist eine angeblich unzulässige und markenrechtsverletzende Verwendung der Wort-Bildmarke "VfB Stuttgart".

Unser Mandant, der Adressat der Abmahnung, hatte laut dortigem Vorwurf über Facebook Produkte zum Kauf angeboten, die unzulässiger Weise mit Markenzeichen der VfB Stuttgart 1893 AG versehen sein sollen. Bei dem Begriff "VfB" handelt es sich um eine beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Wort-Bildmarke. Die DPMA-Registernummer lautet: 302017029584. Durch die Nutzung des Unternehmenskennzeichen im geschäftlichen Verkehr verletze unser Mandant die Markenrechte des VfB Stuttgart. Bei den angebotenen Waren handele es sich nämlich nicht um solche, die vom VfB selbst in den Verkehr gebracht worden seien. Dementsprechend sei es auch unzulässig, die Waren mit einer geschützten Marke zu bewerben.

Forderungen:

Die Rechtsanwälte Blue Port Legal verlangen von unserem Mandanten, dass dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Hiermit würde er sich verpflichten, in Zukunft keine erneute (?) Markenrechtsverletzung zu Lasten des VfB Stuttgart zu begehen. Im Falle eines Verstoßes müsste eine Vertragsstrafe an den VfB gezahlt werden. Der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt. Grundsätzlich raten wir jedoch davon ab, ungeprüft vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Hierdurch könnte ein Schuldeingeständnis abgegeben werden.

Des Weiteren soll unser Mandant die Abmahnkosten in Höhe von 1.682,70 € erstatten.

Wie sollten Abgemahnte auf eine Abmahnung reagieren?

Bei einer Abmahnung handelt es sich in gewisser Weise um eine Vorstufe zu einem gerichtlichen Verfahren. Ihre Gegenseite versucht zunächst, die ihr vermeintlich zustehenden Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Daher sollte eine Abmahnung grundsätzlich nicht ignoriert werden, denn in diesem Fall könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten. Zu beachten ist jedoch auch, dass vorformulierte Unterlassungserklärungen oftmals zu weit gefasst sein können oder eine unangemessene Benachteiligung für den Abgemahnten darstellen können. Daher ist es ebenso wenige ratsam, vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterzeichnen. Stattdessen sollte eine jede Abmahnung unverzüglich nach Erhalt einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt vorgelegt werden. Dieser sollte prüfen, ob die gerügte Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt und die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich - und in dieser Höhe - bestehen. Wir erleben in unserer täglichen Kanzleipraxis nicht selten, dass geforderte Beträge zum Teil deutlich überhöht sind. Das weitere Vorgehen kann, je nach Sachlage, bspw. das vollständige Zurückweisen der Abmahnung, eine Kostenreduzierung oder die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sein.

Ratgebervideo von RA Jan B. Heidicker:

Wir haben ein Ratgebervideo erstellt, in dem Ihnen Rechts- und Fachanwalt Jan B. Heidicker die wesentlichen Punkte erklärt, auf die es im Falle einer Abmahnung ankommt. Herr Heidicker ist Kanzleigründer und -inhaber und verfügt über Fachanwaltstitel in den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.

Sie wurden abgemahnt? Dann freuen wir uns, Ihnen unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung anbieten zu dürfen. Wir sind als bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei unter anderem im Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert. In den vergangenen Jahren haben wir eine hohe vierstellige Anzahl an Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vertreten, die wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen abgemahnt worden waren. Unsere Mandanten sind Privatpersonen, Selbstständige, Onlinehändler oder Unternehmen. Gerne stehen wir auch Ihnen kompetent, engagiert und persönlich zur Seite. Rufen Sie uns einfach unter 02307-17062 an oder senden Sie uns eine E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.