Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

AUDI Abmahnung durch Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise

Die Ingolstadter AUDI AG hat aktuell eine markenrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Kessler IP & Legal Expertise aussprechen lassen. Die Würzburger Rechtsanwaltskanzlei trat früher unter dem Namen Kessler Kaiser Rechtsanwälte auf.

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung geht es um das Markenzeichen der AUDI AG, die vier ineinandergeschlungenen Ringe. Dieses Zeichen ist als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum unter der Registernummer 000018762 eingetragen und genießt markenrechtlichen Schutz u.a. für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile und Zubehör. Ebenfalls markenrechtlich zugunsten der AUDI AG sind die Markenzeichen AUDI, A1, A3, A4, A5, A6, A7 und A8.

In der Abmahnung heißt es, dass unser Mandant unberechtigter Weise über Ebay Autozubehörteile zum Kauf angeboten haben soll, die mit den vier Ringen und/oder den Zeichen AUDI, A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8 versehen sein sollen. Bei den angebotenen Fahrzeugzubehörteilen handele es sich allerdings nicht um Originalware der AUDI AG, weshalb die Verwendung der Markenzeichen eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 UMV darstelle.

Forderungen:

Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich damit verpflichten, im Falle der zukünfitgen unberechtigten Markennutzung eine Vertragsstrafe an die AUDI AG zu zahlen. Der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt. In diesem Muster ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro vorgesehen.

Des Weiteren wird von unserem Mandanten verlangt, die Kosten der Abmahnung zu ertstatten. Diese werden mit 2.538,10 Euro beziffert.

Abmahnung erhalten - Tipps für Betroffene:

Unserer langjährigen Erfahrung zufolge ist Abgemahnten immer anzuraten, ihre Abmahnung zunächst von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Dies ist wichtig, damit zunächst die Rechtmßigkeit der Abmahnung geklärt werden kann. Nur wenn die gerügte Markenrechtsverletzung tatsächlich vorgelegen hat, bestehen auch die geltend gemachten Ansprüche. Grundvoraussetzung einer Markenrechtsverletzung ist etwa das Handeln im geschäftlichen Verkehr. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist, sollte individuell überprüft werden. Je nach Sachlage gibt es grundsätzlich verschiedene mögliche Vorgehensweisen im Falle einer Abmahnung. Diese reichen von der kompletten Zurückweisung aller Ansprüche bis hin zur Abgabe einer modifizierten, d.h. abgewandelten, strafbewehrten Unterlassungserklärung. Insbesondere raten wir davon ab, eine Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafe zu unterzeichnen, wie sie in dem uns aktuell vorliegenden Fall in der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung vorgesehen ist. Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen. Im Ratgebervideo von Fachanwalt Jan B. Heidicker erfahren Sie, worauf es bei Erhalt einer Abmahnung ankommt:

Sie wurden abgemahnt? Wir helfen Ihnen spezialisiert!

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können inzwischen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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