Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mehrere Berechtigungsanfragen - wie reagieren?

Unsere Kanzlei vertritt aktuell mehrere Mandanten, die von einem Berliner Rechtsanwalt angeschrieben oder abgemahnt worden sind. Wir vertreten seit vielen Jahren ständig in derartigen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten und raten Betroffenen, ihren Fall stets genau auf die Berechtigung überprüfen zu lassen.

In den aktuell in unserer Kanzlei bearbeiteten Fällen schreibt der Rechtsanwalt die jeweiligen Adressaten im Auftrag der Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt) oder der Firma Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR an. Es geht um mutmaßliche angebliche Wettbewerbsrechtsverletzungen durch die Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes oder das angeblich unzulässige Werben mit einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers. Kurzum: unseren Mandanten werden Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nahegelegt. Gleichwohl werden in den uns vorliegenden Schreiben keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht, also wird nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Vielmehr heißt es, dass der Vorwurf einer angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzung im Raum stehe und die Adressaten binnen einer bestimmten Frist die Gelegenheit hätten, diese Vorwürfe zu entkräften. Die Schreiben stellen also sogenannte Berechtigungsanfragen dar. Für den Fall, dass die im Raum stehenden Vorwürfe nicht entkräftet werden könnten oder nicht beantwortet werden, wird der Ausspruch einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung angekündigt.

Forderungen:

Wie bereits geschildert, wird nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Es wird aber sehr wohl verlangt, dass unsere jeweiligen Mandanten in dem Fall, dass die im Raum stehenden Vorwürfe sich bewahrheiten, ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht. Der Rechtsanwalt stützt diesen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten auf § 13 Abs. 3 UWG. Angesetzt wird jeweils ein Gegenstandswert von 2.000 €, was zu geltend gemachten Anwaltskosten in Höhe von 280,60 Euro führen würde.

Unser Rat an Betroffene:

Bei dem Wettbewerbsrecht handelt es sich um ein Spezialgebiet des deutschen Zivilrechts. Daher sollten Betroffene auf die Erfahrung und Kompetenz eines spezialisierten Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz vertrauen. Bevor Betroffene auf eine wettbewerbsrechtliche Berechtigungsanfrage reagieren oder gar Zahlungen leisten, sollte diese zunächst von einem im Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Unsere Fachanwaltskanzlei vertritt seit Jahren Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die eine Abmahnung oder Berechtigungsanfrage erhalten haben. Das Ziel unserer Verteidigung lautet stets die rasche, rechtssichere und möglichst kostengünstige Beilegung des Streit

In unserer Fachanwaltskanzlei erhalten Betroffene eine kostenlose und zunächst völlig unverbindliche Ersteinschätzung zu ihrem jeweiligen Fall. Senden Sie uns dazu einfach Ihr Abmahnschreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir vertreten Ihre Interessen im gesamten Bundesgebiet.

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