Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei KPW für die Screen Sale UG aus Berlin

Wir vertreten aktuell einen Mandanten, der von der Anwaltskanzlei KPW eine Abmahnung erhalten hat. Die Abmahnung wird für die Screen Sale UG aus Berlin ausgesprochen und bezieht sich inhaltlich auf einen angeblichen Urheber- und Wettbewerbsrechtsverstoß.

1. Urheberrechtsverletzung

In dem Abmahnschreiben heißt es zunächst, dass unser Mandant über eBay eine elektrische Zahnbürste verkauft haben soll. Zu deren Bewerbung soll er ein Foto verwendet haben, an dem die Screen Sale UG die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte halte. Daher liege in der unberechtigten Verwendung des Produktbildes eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 16, 19a UrhG.

Infolge der angeblichen Urheberrechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewerte Unterlassungserklärung unterschreiben und Lizenzschadensersatz in Höhe von 775,00 Euro zahlen.

2. Wettbewerbsrechtsverstoß

Des Weiteren wird in der Abmahnung auch ein angeblicher Verstoß gegen Wettbewerbsrecht gerügt. Unser Mandant soll entgegen § 6 Abs. 1 S. 1 ElektroG vor dem Inverkehrbringen der Zahnbürste keine Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) durchgeführt haben. Die unterlassene Registrierung mache die Zahnbürste nicht verkehrsfähig und sei zudem wettbewerbswidrig im Verhältnis zum Konkurrenten Screen Sale UG.

Auch diesbezüglich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem soll unser Mandant die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung, also Rechtsanwaltskosten, in Höhe von 1.751,80 Euro ersetzen. Diese seien der Screen Sale UG für die Beauftragung der Kanzlei KPW entstanden.

Abmahnung erhalten - wie reagieren?

Abgemahnte stellen sich oft die Frage, wie sie nun mit dem anwaltlichen Schreiben umgehen sollten. Hierzu ist es wichtig zu verstehen, worum es sich bei einem Abmahnschreiben handelt. In einem solchen werden bestimmte Ansprüche aufgrund einer angeblichen Rechtsverletzung geltend gemacht. Scheitert die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche, wird regelmäßig ein Klageverfahren folgen. Wir beobachten in unserer täglichen Anwaltspraxis immer wieder, dass Abmahnungen zunächst ignoriert worden sind und dann nach einiger Zeit eine Klage zugestellt wurde. Bereits aus Kostensichtweise sollte dies vermieden werden. Vielmehr ist Abgemahnten anzuraten, eine jede Abmahnung indivudell und spezialisiert von einem Rechts- oder Fachanwalt überprüfen zu lassen. Je nachdem, ob sich die Abmahnung dann als berechtigt, unberechtigt oder nur teilweise berechtigt heruasstellt, gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten. Diese reichen etwa von der Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche bis hin zur Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Vorformulierte und den Abmahnungen direkt beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärungen sollten unserer Erfahrung nach allerdings nicht ungeprüft unterschrieben werden. Einerseits könnte dies ein Schuldeingeständnis darstellen, andererseits können pauschale Vertragsstrafen den Abgemahnten unangemessen benachteiligen. In diesem aktuellen Fall sieht die vorformulierte Unterlassungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine pauschale Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 € vor. Wir raten grundsätzlich davon ab, derartige Unterlassungserklärungen zu unterschreiben.

Sie wurden abgemahnt? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. In den vergangenen Jahren haben wir eine hohe vierstellige Anzahl an Mandanten vertreten, die wegen diverser angeblicher Rechtsverstöße abgemahnt wurden. Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir also auch Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind u.a. in den Bereichen des Wettbewerbs- und Urheberrechts spezialisiert. Kanzleigründer und -inhaber Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.

Wir bieten Ihnen:

- Eine spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Eine persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Ein faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Eine bundesweite Vertretung

- Eine unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307-236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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