Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Verband bayerischer Kfz-Innungen

Die Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. mahnt wieder ab. Haben Sie ebenfalls angeblich Autos im gewerblichen Umfang verkauft? Warum Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen sollten, erklären wir in diesem Ratgeberbeitrag.

In dem Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. sind diverse Kfz-Innungen aus dem Freistaat Bayern organisiert. Seit geraumer Zeit spricht der Wettbewerbsverband Abmahnungen wegen des angeblichen und angeblich unzulässigen Verkaufs von PKW im Internet im gewerblichen Umfang aus. Unsere jeweiligen Mandanten hätten beim Online-Verkauf der PKW angegeben, als Privatverkäufer aufzutreten. Tatsächlich läge aber angesichts der Anzahl der zum Verkauf angebotenen Wagen ein gewerbliches Handeln vor.

In vergangenen Abmahnungen ordnete der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. mehrere Angebote oftmals anhand der angegebene Telefonnummer ein und derselben Person zu. In Abmahnungen des Verbands bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. heißt es sodann stets, dass im vorliegenden Fall keine rein private Verkaufstätigkeit, sondern bereits gewerbliches Handeln, vorliege. Adressaten von Abmahnungen des Verbands werden dann dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine abmahnbezogene Kostenpauschale in Höhe von meist 299,31 € zu bezahlen.

Welchen Unterschied macht es, privater oder gewerblicher Verkäufer zu sein?

Gewerbliche Verkäufer haben unter anderem eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, deren Fehlen einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann und von Mitbewerbern - wie vorliegend geschehen - abgemahnt werden kann. Folgende Informationspflichten muss ein gewerblicher Händler bspw. erfüllen:

gewerblicher Verkäufer

privater Verkäufer
- Gewährleistung 2 Jahre (Neuware)

- Gewährleistung auch bei Gebrauchtwaren

- Beweislastumkehr bei Gewährleistung

- Transportgefahr bei Versendungskauf

- Widerrufsrecht vorgeschrieben

- Umsatzsteuerausweis (außer Kleinunternehmer)

- nahezu kein Haftungsausschluss möglich

- Pflichtangaben, unternehmensbezogene Angaben

- Ggf. Pflichtmitgliedschaft in Handelskammer

- Ggf. Pflichtversicherungen

- kein Widerrufsrecht nötig

- Haftungsausschluss möglich

Ab wann ist man gewerblicher Händler?

So einfach diese Frage gestellt ist, so schwer ist deren pauschale Beantwortung. Das liegt daran, dass es schlicht und einfach keine pauschale Grenze gibt, ab deren Überschreiten von einer gewerblichen Tätigkeit zu sprechen ist. Stattdessen hat die Rechtsprechung eine Vielzahl von Kriterien entwickelt, die in eine umfassende Beurteilung der Verkaufstätigkeit einfließen muss. Zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • Anzahl der aktiven Angebote
  • Anzahl der angebotenen Artikel
  • Verkauf von Gebraucht- oder Neuware?
  • Dauer der Verkaufstätigkeit
  • Anzahl der erhaltenen Bewertungen

Wurden Sie abgemahnt? Beachten Sie folgende Reaktionstipps:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Keine Zahlung von Beträgen
  • Nicht ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben
  • Beauftragen Sie einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Ihrer Vertretung und Überprüfung der Abmahnung

Kostenlose Ersteinschätzung: Gerne können Sie uns nach Erhalt Ihres Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de.

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