Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Nichtbeachtung Verpackungsgesetz: Abmahnung für Sachse Vertriebs

Eine aktuelle Abmahnung eines Berliner Rechtsanwalts im Auftrag der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR liegt uns zur Bearbeitung vor. Es geht darum, dass unser Mandant angeblich das Verpackungsgesetz nicht beachtet haben soll.

Über eBay soll unser Mandant Teeprodukte zum Kauf angeboten und dabei gegen § 9 Verpackungsgesetz verstoßen haben. Das Verpackungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass vor dem gewerblichen Inverkehrbringen von Verpackungen eine Registrierung beim Verpackungsregister LUCID nötig ist. Der Sache Vertriebs GbR sei aufgefallen, dass unser Mandant vor dem Angebot der Teeprodukte sich nicht bei LUCID nicht registriert habe.

Forderungen:

"Da es sich um erstmaligen Verstoß handelt", heißt es in der Abmahnung, wird nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Stattdessen wird von unserem Mandanten verlangt, dass dieser die angeblich fehlende Registrierung nachholt. Außerdem wird die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 280,60 € verlangt.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Sie sollten das Abmahnschreiben weder ignorieren, noch die geforderten Kosten ohne vorherige Überprüfung überweisen. Darin könnte ein Schuldeingeständnis gesehen werden. Stattdessen raten wir dazu, das Anwaltsschreiben unverzüglich nach Erhalt einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Überprüfung vorzulegen.

Folgende Grundregeln haben wir für den Fall des Erhalts eines Aufforderungsschreibens oder einer Abmahnung zusammengestellt:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbständig auf eine Abmahnung
  • Unterschreiben Sie insbesondere keine Dokumente oder leisten Zahlungen
  • Beachten Sie die gesetzten (oft kurzen) Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Anwalts- oder Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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