Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ernst Westphal e.K. Abmahnung - Privat oder gewerblich auf Ebay unterwegs?

Uns liegt aktuell eine Abmahnung des Rechtsanwalts Lutz Schroeder im Auftrag des Ernst Westphal e.K. zur Überprüfung und Verteidigung vor. Es geht darin um angeblich gewerbliches Handeln auf eBay und die Abgrenzung von privatem zu gewerblichem Handeln.

Rechtsanwalt Schroeder schreibt, das Unternehmen Ernst Westphal e.K. sei auf eBay als Anbieter von Uhren nebst Zubehör sowie Schmuckstücken diverser Art vertreten. Der Vorwurf in der Abmahnung lautet: Unser Mandant verkaufe über eBay ähnliche Produkte und sei bei eBay als privater Verkäufer angemeldet. Allerdings verkaufe er Waren im gewerblichen Umfang. Dementsprechend erfülle er auch nicht die für gewerbliche Händler verpflichtend zu erfüllenden Informationspflichten, wie z.B.

- Angabe eines Impressums i.S.d. § 5 TMG

- Vorhalten einer Widerrufsbelehrung

- Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht

- Link zur OS-Streitschlichtungsplattform

Das Fehlen dieser Angaben sei ein Wettbewerbsverstoß und werde daher von Ernst Westphal e.K. abgemahnt. Unser Mandant wird dazu aufgefordert,

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und

- Anwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung i.H.v. 953,40 € zu ersetzen.

Wann liegt gewerbliches Handeln vor?

Leider kann die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichen Handeln für juristische Laien kaum durchgeführt werden. Dies ist damit begründet, dass die Abgrenzung anhand zahlreicher von der Rechtsprechung im Laufe der Zeit entwickelten Kriterien erfolgt. Es gibt keine starre Grenze, ab deren Überschreitung gewerbliches Handeln vorliegt. Unter anderem müssen Anzahl der aktuell vorgehaltenen Angebote, Gleichartigkeit der Produkte, Neu- oder Gebrauchtware berücksichtigt werden. Sofern Sie Onlinehändler sind – ganz gleich auf welchem Gebiet – sollte daher durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auch vorbeugend überprüft werden, ob Sie tatsächlich nur als privater Händler tätig sind, oder ggf. die zahlreichen Informationspflichten eines gewerblichen Händlers erfüllen müssen.

Informationspflichten (auszugsweise):

Gewerblicher Händler:

- Gewährleistung 2 Jahre (Neuware)

- Gewährleistung bei Gebrauchtwaren

- Beweislastumkehr bei Gewährleistung

- Widerrufsrecht vorgeschrieben

- Umsatzsteuerausweis (außer Kleinunternehmer)

- nahezu kein Haftungsausschluss möglich

- Pflichtangaben, wie z.B. Aufsichtsbehörde

- Ggf. Pflichtmitgliedschaft in Handelskammer

- Ggf. Pflichtversicherungen

Privater Händler:

- kein Widerrufsrecht nötig

- Haftungsausschluss weitestgehend möglich

Schon diese Aufzählung zeigt, dass es "einfacher" ist, als privater Verkäufer tätig zu sein. Gewerbliche Händler haben schlicht und ergreifend zahlreiche Informationspflichten mehr zu erfüllen. Jedoch ist gewerbliches Handeln schneller erreicht, als man vielleicht denken könnte. Wenn Sie daher ebenfalls wie unser Mandant in diesem Fall eine Abmahnung eines Konkurrenten erhalten haben, in der dieser Ihnen vorwirft, gewerblicher Verkäufer mit privatem Profil zu sein, dann kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei. Wir haben in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten in dieser Problematik erfolgreich weiterhelfen können.

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt Abmahnschreibens via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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