Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Foto von Michael Staudinger genutzt? Fachanwalt erklärt Reaktionstipps

Wir vertreten erneut Mandanten, die sich mit dem Vorwurf einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Fotonutzung im Internet konfrontiert sehen. Es schreibt ihnen dieses Mal Herr Michael Staudinger aus Österreich persönlich. In der Vergangenheit hatten wir bereits über Fälle unserer Kanzlei berichtet, in denen Herr Staudinger über eine Rechtsanwaltskanzlei abmahnen ließ.

In dem aktuell von uns bearbeiteten Fall erhielt unsere Mandantschaft eine scheinbar recht formlose E-Mail von Herrn Staudinger persönlich. In dieser heißt es, dass unsere Mandantschaft in angeblich rechtswidriger Weise ein von Herrn Staudinger erstelltes Foto im Internet verwendet haben soll, ohne dass hierfür eine erforderliche Erlaubnis seitens des Fotografen vorgelegen habe. Herr Staudinger verlangt in seiner E-Mail nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und auch nicht die Zahlung von Schadensersatz. Stattdessen fordert er unsere Mandantschaft dazu auf, Auskunft darüber zu erteilen, wo, wie oft und wie lange das Foto verwendet worden sein soll.

Einfach ignorieren?

Für juristische Laien könnte angesichts der Formlosigkeit der E-Mail der Eindruck entstehen, es handele sich um eine "Lappalie" und die angebliche Urheberrechtsverletzung könne ignoriert werden und würde sodann im Sande verlaufen. Unsere tägliche Praxiserfahrung in unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht zeigt jedoch, dass dies ein Trugschluss sein kann. Stattdessen werden Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen oft noch Jahre nach der ersten Kontaktaufnahme geltend gemacht, zum Teil im Mahnbescheids- oder Klageverfahren.

Wozu die Auskunft?

Mit der Erteilung der hier geforderten Auskunft hat sich die Sache unserer Erfahrung nach keinesfalls erledigt. Vielmehr wird im Regelfall anschließend eine Schadensersatzforderung auf den angeblichen Rechtsverletzer zukommen. Auch die Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenversprechen für die Zukunft ist der absolut gängige Regelfall in urheberrechtlichen Angelegenheiten. Daher ist es unbedingt anzuraten, bereits in diesem frühen Verfahrensstadium auf die Inanspruchnahme eines juristischen Spezialisten zu vertrauen. Je nach Sachlage kann durch die rechtzeitige Beauftragung eines Rechts- oder Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht verhindert werden, dass Ihr Gegner etwaige von ihm aufgewendete Anwaltskosten von Ihnen ersetzt verlangt.

Lassen Sie sich daher spezialisiert anwaltlich beraten und vertrauen Sie auf die Erfahrung und Kompetenz eines im Urheberrecht spezialisierten Rechts- oder Fachanwalts.

Weitere Tipps im Video:

Sie haben eine Abmahnung oder "formlose E-Mail" erhalten, in der Ihnen eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird? Dann sehen Sie sich unser nachfolgend eingebundenes Ratgebervideo an und erfahren Sie, welche Tipps Sie bei Erhalt eines solchen Schreibens beachten sollten:

Abgemahnte erhalten von uns eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu ihrer Abmahnung. Um diese zu erhalten, können Sie als Betroffene/r und einfach telefonisch unter 02307-17062 erreichen oder uns die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir vertreten unter anderem Privatpersonen, Freelancer, Onlinehändler und Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet.

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