Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

DEBCON verlangt 490,- € wegen angeblichem Filesharing

Sind Sie Empfänger eines Forderungsschreibens des Unternehmens DEBCON aus Bottrop? Enthält dieses Schreiben eine "letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" wegen angeblichen Filesharings? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie in einem solchen Fall reagieren sollten.

Bei dem Unternehmen DEBCON Debitorenmanagement und Consulting GmbH handelt es sich um ein solches, das aus abgetretenem Recht vorgeht. Dies bedeutet, dass ursprüngliche Ansprüche wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung nunmehr von DEBCON geltend gemacht werden. DEBCON schreibt, dass der Adressat des Schreibens vor einiger Zeit eine Urheberrechtsverletzung durch das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Daten in Tauschbörsen - sogenanntes Filesharing - begangen haben soll. Nunmehr wird in einem aktuellen Fall in unserer Kanzlei ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 490,- Euro angeboten, bei dessen Zahlung sämtliche Ansprüche aus der angeblichen Urheberrechtsverletzung erledigt seien.

Wir raten Betroffenen dazu, die angebliche Urheberrechtsverletzung spezialisiert anwaltlich überprüfen zu lassen. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Schadensersatzpflicht überhaupt, als auch bezüglich der geforderten Höhe des Zahlbetrages.

Wurden Sie auch angeschrieben? Dann beachten Sie:

  • Das Schreiben nicht ignorieren - im Zweifelsfall wird es dann nur teurer
  • Nicht sofort zahlen! Das kann ein Schuldeingeständnis darstellen
  • Fall spezialisiert anwaltlich überprüfen lassen

Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht im Bereich des Urheberrechts hoch spezialisiert. Wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die eine entsprechende Abmahnung erhalten haben.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.