Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage: BVB Marke unerlaubt bei eBay benutzt?

Die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen haben wieder eine Berechtigungsanfrage für die BVB Merchandising GmbH verschickt. Wir vertreten aktuell einen Mandanten, der entsprechende Auskunft erteilen soll.

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich nicht um eine Abmahnung. Sie kann aber gewisser Weise als "Vorstufe" zu einer Abmahnung bezeichnet werden. Denn Grund für eine Berechtigungsanfrage ist, dass ...

"unsere Mandantin ... davon Kenntnis erlangt (hat), dass Sie auf dem Ebay-Verkaufsportal unter Ihrem Account XYZ Kuscheltiere zum Verkauf angeboten haben. Dabei verwendeten Sie die geschützte Marke "BVB", ohne dass unsere Mandantin zugestimmt hat. ... Insoweit steht der Vorwurf der Markenrechtsverletzung im Raum."

Keine Abmahnung

Anstatt direkt eine markenrechtliche Abmahnung auszusprechen, wird jedoch im vorliegenden Fall zunächst eine Auskunft darüber verlangt, woher sich unser Mandant ein Recht zur Benutzung der geschützten Marke herleite. Dafür wird eine bestimmte Frist gesetzt.

Was ist bei einer Berechtigungsanfrage zu beachten?

Diese Frage erläutert Kanzleigründer und -inhaber Jan B. Heidicker (unter anderem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht) im folgenden Ratgebervideo:

Nicht ignorieren!

Eine Berechtigungsanfrage sollten Sie nicht ignorieren. Denn mit der richtigen Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage kann der Markenrechtsinhaber keinerlei Rechtsanwaltskosten einfordern! Bekanntermaßen stellen Rechtsanwaltskosten den Großteil derjenigen Kosten dar, die nach dem Ausspruch einer Abmahnung gefordert werden. Nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage sollten Sie daher umgehend Kontakt mit einem auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen. Der Fachanwalt prüft dann Ihren Fall, ob durch das von Ihnen angebotene Produkt eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Sollte dies der Fall sein, kann eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch des Markenrechtsinhabers wäre daher ohne Ausspruch einer Abmahnung erfüllt, Rechtsanwaltskosten könnten mithin nicht geltend gemacht werden.

Wir beraten und vertreten Sie gerne. Unsere Kanzlei ist im gesamten Bundesgebiet für Kleinunternehmer, Selbständige, Freiberufler, Unternehmen und natürlich Privatpersonen tätig. Rufen Sie uns einfach an: 02307-17062 oder senden Sie uns eine Email: ra@kanzlei-heidicker.de - die Ersteinschätzung erhalten Sie bei uns völlig kostenlos und unverbindlich.

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