Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

ksp Schadensersatzforderung für ddp media

Die Kanzlei ksp Rechtsanwälte hat aktuell im Auftrag der ddp media GmbH einen Schadensersatzanspruch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung geltend gemacht. Wieso Betroffene ihren Fall zunächst spezialisiert anwaltlich überprüfen lassen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

Unserem aktuellen Mandanten wird vorgeworfen, auf der von ihm betriebenen Webseite ein Lichtbild unerlaubt genutzt zu haben, an dem die ddp media GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes innehabe. Eine Zustimmung zur Nutzung habe die ddp media GmbH unserem Mandanten nicht erteilt. Für die unberechtigte Bildnutzung schulde unser Mandant daher Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG.

Der geltend gemachte Anspruch beläuft sich auf 1.714,12 € und wird nach der Lizenzanalogie berechnet. Dies bedeutet, ddp berechnet den zu zahlenden Betrag so, wie er hätte gezahlt werden müssen, wenn unser Mandant eine Lizenz zur Fotonutzung erworben hätte. Danach verlangt die Kanzlei ksp für die ddp media GmbH folgende Beträge:

Schadensersatz: 930,- €
Zinsen: 649,72 €
Rechtsanwaltskosten: 134,40 €

Für die Zahlung des geforderten Gesamtbetrages wird eine kurze Frist gesetzt.

Einfach zahlen?

Wir raten Betroffenen grundsätzlich davon ab, ohne vorherige spezialisierte juristische Überprüfung der Angelegenheit die geforderte Gesamtsumme zu bezahlen. Zunächst sollte die Angelegenheit dahingehend überprüft werden, ob die geforderten Beträge dem Grunde und der Höhe nach überhaupt berechtigt sind. Dies setzt voraus, dass überhaupt eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist.

Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vertreten, die wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurden. Unsere Erfahrung zeigte dabei zweierlei: Zum Einen sind die Sachverhalte oft nicht so eindeutig und die Rechtsverletzung nicht so klar, wie es in den Abmahnungen gerne dargestellt wird. Nicht zuletzt geforderte Beträge sind oftmals zum Teil deutlich zu hoch. Zum Anderen haben wir anhand unserer langjährigen Tätigkeit häufige Fehler von Abgemahnten erkennen können, die eine Verteidigung danach jedenfalls erschweren können. Damit Sie nach Erhalt einer Abmahnung keine Fehler machen, haben wir wichtige Tipps und Ratschläge in einem Video für Sie zusammengefasst:

Kanzleigründer und -inhaber Jan B. Heidicker ist als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und in weiteren Rechtsgebieten Ihr spezialisierter Ansprechpartner bei urheberrechtlichen Abmahnungen.

Wir stehen daher auch Ihnen sehr gerne mit unserer Erfahrung und Kompetenz bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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