Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Gewerblich auf Ebay tätig? Abmahnung von Rechtsanwalt Schroeder für Ernst Westphal e.K.

Privat oder gewerblich? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine aktuelle Abmahnung des Rechtsanwalts Lutz Schroeder, gegen die wir aktuell verteidigen. Rechtsanwalt Schroeder schreibt im Auftrag von Ernst Westphal e.K. und rügt, dass unsere Mandantschaft im angeblich gewerblichem Umfang auf Ebay tätig sei.

Bei Ebay sei unsere Mandantschaft allerdings als privater Verkäufer angemeldet. Daher erfülle er auch nicht die zahlreichen Informations- und Belehrungspflichten, die einem gewerblichen Händler obliegen würden. Darunter fallen unter anderem:

- Angabe eines Impressums i.S.d. § 5 TMG

- Vorhalten einer Widerrufsbelehrung

- Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht

- Link zur OS-Streitschlichtungsplattform

Vorwurf: Verletzung des Wettbewerbsrechts

Das Fehlen dieser Angaben und das Auftreten als privater Verkäufer bei tatsächlich gewerblicher Tätigkeit sei ein Wettbewerbsverstoß. Ernst Westphal e.K. sei als Mitbewerber dazu befugt, die angebliche Rechtsverletzung abzumahnen. Unser Mandant wird daher dazu aufgefordert,

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und

- Anwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung i.H.v. 953,40 € zu ersetzen.

Mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung würde unser Mandant versprechen, in Zukunft keine wettbewerbsrechtlichen Vorschriften mehr verletzten - insbesondere nicht mehr als privater Verkäufer aufzutreten, wenn tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliege. Für den Fall eines Verstoßes gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Ab wie vielen Angeboten ist man gewerblicher Verkäufer?

So schön und insbesondere einfach diese Frage klingt, so schwierig bzw. unmöglich ist deren Beantwortung. Es gibt schlicht und einfach keine starre Grenze, ab deren Überschreitung gewerbliches Handeln vorliegt. Stattdessen müssen eine Vielzahl von Beurteilungskriterien in eine umfassende Bewertung der Verkaufstätigkeit einfließen. Unter anderem müssen Anzahl der aktuell vorgehaltenen Angebote, Gleichartigkeit der Produkte, Neu- oder Gebrauchtware berücksichtigt werden. Sofern Sie Onlinehändler sind – ganz gleich auf welchem Gebiet – sollte daher durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auch vorbeugend überprüft werden, ob Sie tatsächlich nur als privater Händler tätig sind, oder ggf. die zahlreichen Informationspflichten eines gewerblichen Händlers erfüllen müssen.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Dann sollten Sie die Abmahnung weder ignorieren, noch selbständig darauf antworten. Achten Sie allerdings streng auf die Einhaltung der Fristen. Nach deren fruchtlosen Verstreichen könnten ansonsten gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Abgemahnte sollten deshalb eine Abmahnung von einem im jeweiligen Rechtsgebiet spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt überprüfen lassen. Insbesondere kann dieser erkennen, welche Verteidigungsstrategie zielführend und welche Ansatzpunkte vielversprechend sind. Das Ziel einer Verteidigung gegen eine Abmahnung ist die zügige, rechtssichere und möglichst kostengünstige Beilegung des Streits. In aller Regel sollte dies ohne Einschaltung eines Gerichts erfolgen. Einzelheiten hängen aber von den jeweiligen Umständen im Einzelfall ab.

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt Abmahnschreibens via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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